Häckselaktion im März in Herzebrock-Clarholz

Häckselaktion im März in Herzebrock-Clarholz

Bauhof nimmt an zwei Samstagen Baum- und Strauchschnitt aus privaten Gärten an.

An zwei Samstagen im März häckselt der Bauhof der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in der Daimlerstraße 13-15 wieder Baum- und Strauchschnitt aus privaten Gärten. Gartenbesitzer aus der Gemeinde können ihre Materialien an den Samstagen 2. und 9. März jeweils zwischen 8 und 12 Uhr abgeben. Angenommen und gehäckselt werden Baum- und Strauchschnitt bis zu maximal 15 Zentimeter Durchmesser. Nicht gehäckselt werden können Wurzelstöcke, Baumstubben, Zwerggehölze, Stauden, Gewächse mit Erdballen und biegsames Astwerk wie etwa von Bodendeckern. Diese Materialien nimmt das Kompostwerk Gütersloh, Am Stellbrink 25 (Tel. 05241/92290) gegen Gebühr entgegen. Das Angebot der Häckselaktion beschränkt sich auf Privatgärten und gilt nicht für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende. Die Mitarbeiter des Bauhofs dürfen daher nur „haushaltsübliche“ Mengen entgegennehmen. Das Kompostwerk in Gütersloh nimmt das ganze Jahr über Baum- und Strauchschnitt auch in größeren Mengen gegen Gebühr an. Außerhalb der Aktionstage nimmt der Bauhof keine häckselfähigen Materialien an. Gehäckseltes Holz kann man zur Verwertung im eigenen Garten mitnehmen. Als Höchstmenge gilt dabei die Ladung eines PKW-Anhängers. Nicht möglich ist es, den gemeindlichen Häcksler zum Einsatz vor Ort anzufordern. Größere Mengen Baum- und Strauchschnitts müssen deshalb über Fachbetriebe entsorgt werden. Auf gar keinen Fall ist es eine Alternative, Gartenabfälle und Schnittgut im Wald oder in der Landschaft abzulagern. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird. Abgesehen vom unschönen Anblick schädigen diese Abfallhaufen die Natur, indem sie die vorhandene Pflanzendecke ersticken, durch zusätzlichen Nährstoffeintrag die natürlichen Pflanzen verdrängen und sogar den Boden schädigen können.

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