Vierbeiner müssen angemeldet werden

Vierbeiner müssen angemeldet werden

Verwaltung Herzebrock-Clarholz erwägt Zählung der Hunde in der Gemeinde.

Hundesteuer nicht zu bezahlen, gilt häufig als Kavaliersdelikt. Wer seinen Hund jedoch nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung anmeldet, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern hinterzieht Steuern. Dies kann im Rahmen eines Bußgeldverfahrens mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Aber schon aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber den zahlenden Hundehaltern ist die Gemeinde gehalten, die säumigen Zahler aufzuspüren. Leider gab es in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Ordnungswidrigkeiten, bei denen aufgefallen war, dass Hunde nicht angemeldet waren. Deshalb wird im Rathaus Herzebrock-Clarholz überlegt, eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen und zu überprüfen, ob es im Gemeindegebiet Hundehalter gibt, die ihren Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet haben und ihrer Zahlungspflicht somit nicht nachkommen. Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall gegen jeden Hundehalter eingeleitet, der praktisch durch die Hundebestandaufnahme „erwischt“ wird. Wer seinen Hund jedoch vor der Maßnahme anmeldet, wird von der Einleitung eines solchen Verfahrens „verschont“. Deshalb appelliert die Gemeindeverwaltung an alle Hundehalter: „Melden Sie Ihren Hund an! Sie ersparen Ihrer Gemeinde damit eventuell eine aufwändige Erhebung.“ Der Steuersatz für einen Hund beträgt in Herzebrock-Clarholz 60 Euro im Jahr, bei zwei Hunden 72 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 84 Euro je Hund. Für Anmeldungen und Informationen steht Monika Pütz im Rathaus in Zimmer 204 oder telefonisch unter der Nummer 05245 - 444-105 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr zur Verfügung.

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