Leserbrief: „Aspekt, Überschwemmungsgebiet Axtbachaue/B64n"

Leserbrief: „Aspekt, Überschwemmungsgebiet Axtbachaue/B64n"

Leserbrief von Walter Ertmer, Herzebrock.

Aspekt, Überschwemmungsgebiet Axtbachaue/B64n.

In Zeiten von gehäuften Nachrichten über Überflutungskatstrophen aus vielen Ländern, auch aus Deutschland, verwundert es zunächst, wenn man die Verkleinerung von Überschwemmungsbereiche registrieren muss. Getroffen hat es Herzebrock-Clarholz entlang des Axtbaches in Teilen der Gemarkungen hinter dem Kloster Clarholz Richtung Lette. (vgl. uesg.nrw.de). UWG Ratsherr Günter Wittkowski fragte im Rat der Gemeinde nach, ob man etwas zu beachten habe in Hinblick auf den geplanten Neubau der B64. Die Antwort von M. Brandes vom zuständigen Fachbereich in Herzebrock-Clarholz lautete, dass ein entsprechender Konflikt (!) vom Landesbetrieb Straße NRW „berücksichtigt und bewältigt“ worden sei. Da drängen sich Fragen auf: Welcher Konflikt? Und wie wurde er bewältigt? Was musste geändert werden? Und: Wie ist es zu verstehen, dass in Hinblick auf diese Problematik von der Bezirksregierung Detmold bemerkt wurde, dass „die Planung der Bundesfernstraße B64n in dem neu ermittelten Überschwemmungsgebiet nicht mit berücksichtigt“ ist? Man muss sich vor Augen halten: Das in Frage kommende Gebiet der Axtbachaue, das noch im letzten Jahr zum ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet gehörte, müsste statt einer Bewahrung und ev. Renaturierung dieses wertvollen Feuchtgebietes ein 8-9 m hoher 3-spurig geführter Straßendamm für die geplante B64n eingeplant werden. Ein Schelm, der jetzt Böses denkt. Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen, die sich das Recht auf Kürzung vorbehält.

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