Gemeinde will größere Freiheiten bei der Gestaltung von Fassaden und Dächern ermöglichen

Gemeinde will größere Freiheiten bei der Gestaltung von Fassaden und Dächern ermöglichen

Öffentlichkeit ist an Bauleitplanung beteiligt: Bebauungsplan liegt im Rathaus Herzebrock-Clarholz aus.

Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat in seiner Sitzung am 23. November 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 263 „Prickartzweg/Feldbusch“ zu ändern. Im Zuge der Planrealisierung des Bebauungsplanes sind mehrere Wohngebäude errichtet worden, deren Fassaden nicht den baugestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Dies trifft auch für die Einfriedungen mancher Grundstücke zu. Die Gemeindeverwaltung hat insgesamt bei der Entwicklung der letzten Wohngebiete festgestellt, dass die bisherigen gestalterischen Festsetzungen teilweise schwer umsetzbar sind beziehungsweise von den Bürgern nicht durchgängig angenommen und realisiert werden. Diese Situation gab Anlass zu einer politischen Grundsatzdiskussion zur Baugestaltung in Wohngebieten. Deshalb hat der Rat der Gemeinde am 6. Juli 2016 die neuen Gestaltungsfestsetzungen für künftige Wohngebiete beschlossen, welche nur noch grundlegende Vorgaben zur Gestaltung von Dächern, Fassaden sowie Vorgärten umfassen. Damit verfügen Bauherren über mehr Gestaltungsfreiheiten bei Materialien und Farben der Dachdeckung, der Fassaden und der Einfriedungen. Die Festlegungen der örtlichen Bauvorschriften sollen nun für das Gebiet „Prickartzweg/Feldbusch“ aufgehoben und durch die neu beschlossenen Gestaltungsfestsetzungen ersetzt werden. Die festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche des Vollenhover Wegs wird im Zuge des Änderungsverfahrens von viereinhalb Metern auf die bereits vermessenen fünf Meter im Inneren des Plangebiets angepasst. Die Ziele und Zwecke der Planung werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Am Rathaus 1, Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt, Zimmer 115 und 116 noch bis zum 1. April 2019 (Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Montag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr). Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht in den Änderungsentwurf mit Begründung sowie zur Abgabe einer Stellungnahme auf der Internetseite http://www.o-sp.de/herzebrock. Nach dieser frühzeitigen Beteiligung folgt der nächste Verfahrensschritt, die Offenlegung. Danach kann erst der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst werden.

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