Osterfeuer bei der Gemeinde anmelden

Osterfeuer bei der Gemeinde anmelden

Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und müssen bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die Anmeldefrist läuft bis zum 14. April.

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist erlaubnispflichtig. Brauchtumsfeuer dienen nicht dem Verbrennen von Abfällen, sondern der Brauchtumspflege örtlicher Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereine. Wenn Ihr ein Osterfeuer abbrennen möchtet, holt Euch bis zum 14. April die schriftliche Erlaubnis beim Ordnungsamt ein. Beispielsweise müsst Ihr eine volljährige Aufsichtsperson angeben, den Ort beschreiben, an dem das Feuer brennen soll und Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr nennen. Das Anmeldeformular können Ihr hier herunterladen und ausgefüllt ans Ordnungsamt schicken: Formular Dann bekommt Ihr eine Genehmigung mit weiteren Informationen rund um die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen. Unter der Telefonnummer 05245-444-166 oder per Email (reinhard.mainka@gt-net.de) gibt Reinhard Mainka Auskunft.

Logo