Neubau einer Obdachlosenunterkunft an der Möhler Strasse

Neubau einer Obdachlosenunterkunft an der Möhler Strasse

Rat berät sich zum Neubau einer Obdachlosenunterkunft bzw. eines Übergangwohnheimes an der Möhler Strasse in Herzebrock.

Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz berät nächste Woche Mittwoch den Neubau einer Obdachlosenunterkunft bzw. eines Übergangwohnheimes als Ersatz für das Gebäude an der Gütersloher Str. 94. Dieser Neubau soll mit vier Wohneinheiten auf dem Eckgrundstück Möhlerstraße / Dieselstraße in Herzebrock gebaut werden. Die Verwaltung hat den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 06.02.2018 darüber informiert, dass das Gebäude an der Gütersloher Str. 94 aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit nicht mehr bewohnt und als Übergangswohnheim/Obdachlosenunterkunft genutzt werden kann. Eine mögliche Sanierung des Gebäudes wurde mehrfach zur Beratung gestellt, aufgrund der erheblichen Sanierungskosten von der Politik jedoch abgelehnt. Der Haupt und Finanzausschuss hat daher beschlossen, einen Neubau als Ersatzbau als Übergangswohnheim/Obdachlosenunterkunft auf dem Grundstück Gütersloher Str. 94 zu errichten. Im Haushaltsplan 2018 wurden Mittel in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Trotz einer durch den Kreis Gütersloh in Aussicht gestellten Genehmigungsfähigkeit des Neubaus im Außenbereich hat die zuständige Genehmigungsbehörde, die Bezirksregierung Detmold, im Rahmen einer Bauvoranfrage die Genehmigung zur Errichtung des Ersatzbaus nicht erteilt. Ein Neubau an der Gütersloher Straße 94 ist somit nicht genehmigungsfähig. Der Bedarf an Wohnraum ist aber nach wie vor hoch. Als Übergangslösung und aufgrund des erheblichen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten während der Flüchtlingskrise wurde in der Vergangenheit Wohnraum, insbesondere im Industriegebiet, angemietet. Die Wohnduldung im Industriegebiet war jedoch von Anfang an zeitlich begrenzt, so dass die Gemeinschaftsunterkünfte Benzstr. 1 und Dieselstr. 107 mit insgesamt ca. 105 Plätzen nur noch bis zum 31.3.2019 zur Verfügung stehen und die Mietverträge inzwischen gekündigt wurden. Aktuell hat die Gemeinde 117 Personen in fünf eigenen Immobilien und zwölf angemieteten Objekte unterbracht. Für die Anmietung entstehen aktuell Mietaufwendungen in Höhe von rund. 170.000 € pro Jahr. Insgesamt stehen noch 25 freie Plätze in den Unterkünften zur Verfügung. Im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 wurden jeweils 28 Personen zugewiesen. Im Jahr 2019 wurden bisher 11 Personen zugewiesen. Die aktuelle Erfüllungsquote liegt bei 105,33 %. Kurzfristig ist mit keinen weiteren Zuweisungen zu rechnen. Dennoch besteht aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf, da die Unterbringung in angemieteten Wohnungen auf Dauer mit einem hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand verbunden ist und die Verwaltung den Bestand an angemieteten Wohnungen zurückfahren möchte. Außderdem fällt es zunehmend schwer, für Familien mit Kindern angemessenen und geeigneten Wohnraum zu finden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung für das geplante Gebäude eine Ersatzfläche gesucht. Als mögliche Fläche könnte das gemeindeeigene Eckgrundstück Möhlerstraße / Dieselstraße genutzt werden.

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