Fremder Mann spricht Kind in Lette aus dem Auto an

Fremder Mann spricht Kind in Lette aus dem Auto an

Es ist das Horrorszenario für alle Eltern: Das eigene Kind kommt nicht nach Hause zurück, weil es von einem „Fremden“ angesprochen und mitgenommen wurde. Im Moment geht bei WhatsApp und in den sozialen Netzwerken die Meldung um, dass ein 11-jähriger Junge von einem fremden Mann in Lette aus einem Auto heraus streng angesprochen worden sei, er solle in das Auto einsteigen. Dieser Vorfall ist bei der Polizei Warendorf aufgenommen worden und entsprechende Maßnahmen wurden in die Wege geleitet. Zum Glück ist nicht mehr passiert. Der Junge habe in der Situation zum Glück total richtig gehandelt, so dass es zu keinen weiteren Folgen kommen konnte:

  1. Er hat sich der Situation entzogen und
  2. hat die Polizei über den Vorfall informiert.

Bewahrt bitte Ruhe und helft Euren Kindern in Zukunft ebenfalls richtig zu reagieren. Wichtig: Sensibilisieren ohne Panikmache. Es ist nicht einfach, mit Kindern über diese Thematik zu sprechen, denn schließlich möchte und sollte man ihnen keine Angst machen. Trotzdem ist es sinnvoll, Kindern diese Gefahr bewusst zu machen und ihnen richtige Verhaltensweisen aufzuzeigen.

Die Polizei hat dazu folgende Handlungsempfehlungen für Eltern veröffentlicht:

**Im Akutfall: **

  • Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer „fremden“ Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bemühen Sie sich zunächst Ruhe zu bewahren. Vermitteln Sie ihrem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und loben Sie es dafür, dass es weglaufen ist und sich Ihnen direkt anvertraut hat.
  • Glauben Sie Ihrem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ oder Vorhaltungen zu machen („…. aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst…“).
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über den Notruf 110 die Polizei, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann. Binden Sie Ihr Kind ein und erklären ihm, dass es alles richtig gemacht hat. Die Polizei wird diesem Erwachsenen jetzt erklären, dass er etwas falsch gemacht hat und es in Zukunft nicht mehr tun soll.
  • Sollten Sie durch soziale Netzwerke (Facebook, WhatsApp….) über Vorfälle dieser Art erfahren, bitte geben Sie diese ungesicherten und zum Teil auch falschen Informationen nicht ungeprüft weiter. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Polizei. Dort können Sie den Wahrheitsgehalt hinterfragen und eine realistische Einschätzung einer Gefahr für ihr Kind treffen.

Zur Vorbeugung:

  • Halten Sie ihr Kind zur Pünktlichkeit an! Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selber ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „ vom Vorbild“. Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
  • Schicken Sie Ihr Kind - wenn möglich - in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Der Zusammenhalt der Gruppe wirkt abschreckend auf potenzielle Täter und stärkt das Selbstbewusstsein Ihrer Kinder.
  • Vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind sogenannte „Rettungsinseln“ auf dem Schulweg, an die sich Ihr Kind im Notfall wenden kann, z.B. ein Geschäft, eine Arztpraxis, oder ein Mehrfamilienhaus, wo es klingeln und von dem Vorfall erzählen kann. Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass ein Täter sein Vorhaben aufgibt, wenn ein Kind z.B. durch Klingeln an einem Haus um Hilfe bittet.
  • Beschriften Sie Kleidungsstücke oder Schultaschen etc. nicht von außen sichtbar mit persönlichen Daten. Spricht ein Fremder das Kind mit Vornamen an, schafft das sofort eine vertrauliche Atmosphäre und Nähe.
  • Kinder sollten lernen, Distanz zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie angesprochen werden. Es darf auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten: Vermitteln Sie dem Kind auch, dass ein Autofahrer besser einen Erwachsenen z.B. nach dem Weg fragen sollte. Leben Sie dieses Distanzverhalten selber vor. Werden Sie in Begleitung Ihres Kindes von einem Autofahrer nach dem Weg gefragt, so beugen Sie sich nicht zum Fahrzeug herunter, sondern halten Sie Distanz zum Fahrzeug. Ihr Kind wird sich dieses Verhalten merken und übernehmen.
  • Kinder müssen auch lernen, dass sie eine Aufforderung oder einen Zuruf ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auf den Zuruf von Fremden nicht hören muss und dass es nicht unhöflich ist, wenn es einfach weitergeht. Es hat ein selbstverständliches Recht auf Selbstschutz und Sicherheit! Die Erfahrungen der Polizei aus vielen Opfergesprächen haben gezeigt, dass Ihr Kind hierzu manchmal ausdrücklich Ihre Erlaubnis braucht.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es auf das eigene Bauchgefühl vertrauen darf. Immer dann, wenn das Verhalten einer anderen Person beim Kind ein schlechtes Gefühl auslöst, darf es sich abgrenzen, weggehen und sich anvertrauen.
  • Kinder sollten ohne Ihre Erlaubnis von Unbekannten keine Geschenke annehmen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es grundsätzlich vor Annahme von Geschenken erst mit Ihnen spricht. Grundsätzliche Verbote zeigen selten Wirkung.
  • Ihr Kind sollte unter keinen Umständen zu Personen ins Auto steigen, wenn es nicht mir Ihnen abgesprochen ist. Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass Sie Ihm immer sagen, wenn es von jemand anderem als Ihnen abgeholt wird. Sagen Sie, dass Sie NIEMALS Fremde schicken, um es abzuholen.
  • Wenn Ihr Kind einmal gegen vereinbarte Regeln verstoßen hat, schimpfen Sie nicht in aufgeregter Verfassung mit ihm, sondern gehen Sie mit ihm die getroffenen Absprachen erneut ruhig durch. Ein verängstigtes Kind wird sich in einem Wiederholungsfall nicht mehr an Sie wenden, wenn es mit Verärgerung konfrontiert wird und vielleicht auch noch Vorwürfe „erntet“ oder sogar für sein Verhalten „bestraft“ wird.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in einer bedrohlichen Situation verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So sollte es sich nicht scheuen, andere Erwachsene anzusprechen, um Hilfe zu bitten oder auch laut um Hilfe zu schreien. Wird es durch einen Täter bedrängt, soll es sich sofort vom Täter entfernen und laut schreien. Täter sind stets bestrebt, unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt ihre Kontakte zu Kindern aufzubauen. Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie ihrem Kind, dass es bei Gefahr kostenlos vom Handy aus, bzw. ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle aus die Polizei rufen kann.
  • Nehmen Sie sich täglich Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse erzählen kann, die ihm „komisch“ vorgekommen sind oder vor denen es sich ängstigt.
  • Reagieren Sie auf Verhaltensänderungen Ihres Kindes und machen Sie deutlich, dass Ihnen diese Veränderung aufgefallen ist. Fragen Sie nach, ob es einen Grund gibt für das veränderte Verhalten.
  • Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, damit sie Selbstbewusstsein entwickeln können. Täter sprechen bevorzugt unsicher und unselbstständig wirkende Kinder an, daher ist das Selbstbewusstsein ein wirksamer Schutz.
Logo