Gemeinde berät Zuwanderung und Unterbringung osteuropäischer Arbeitnehmer

Gemeinde berät Zuwanderung und Unterbringung osteuropäischer Arbeitnehmer

Bedingt durch die gute Wirtschaftslage im Kreis Gütersloh kommt es in einzelnen Kommunen zu einem steigenden Zuzug von Arbeitnehmern aus Südosteuropa. So lebten im August 2018 fast 5.400 Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Polen in Rheda-Wiedenbrück. In Herzebrock-Clarholz waren es zum gleichen Zeitpunkt rund 1.050 gemeldete Personen. Anfang Mai 2019 waren es hier bereits 1.155 Personen. Dabei hat sich die Zahl der Rumänen deutlich erhöht. Zuwanderungsgründe waren häufig eine Arbeitsaufnahme oder der Familiennachzug. Durch die Errichtung eines neuen Logistikzentrums auf dem Aurea-Areal könnte der Zuzug von ausländischen und inländischen Arbeitnehmern weiter zunehmen, denn es werden dort vermutlich mittelfristig bis zu 2.000 Beschäftigte benötigt. Das wird nicht nur Auswirkungen auf Plätze in Kindertagesstätten und Schulen sondern auf den Wohnraum und die Infrastruktur der umliegenden Kommunen haben. Auf die vielfältigen sozialen Fragen eingehend, hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück bereits ein Handlungskonzept erarbeitet. Es wurde ein sogenanntes Clearingverfahren eingeführt, bei dem alle relevanten Punkte wie beispielsweise Herkunft, Familiensituation, Wohnsituation etc. geklärt werden. In einem weiteren Schritt erfolgt eine strenge Wohnraumkontrolle, bei der die vorgeschriebenen Mindestwohnstandards überprüft werden. Um die Situation dieser Menschen vor Ort zu verbessern hat der Jugend-, Familien-, Senioren und Sozialausschuss nach Auffassung der Verwaltung völlig zu Recht bereits beschlossen, für die notwendige Integration die Kosten für eine halbe Personalstelle im Kreisfamilienzentrum zu übernehmen. Diese Tätigkeit wird bereits ausgeübt. Es ist zu befürchten, dass durch das vorgenannte Handlungskonzept der Stadt Rheda-Wiedenbrück eine Verdrängung auf ihre Nachbarkommunen erfolgt – auch auf Herzebrock-Clarholz. Bereits jetzt schon wurden von der Verwaltung bei der Anmeldung im Bürgerservice gefälschte Ausweisdokumente sichergestellt. Beschwerden über Vermüllung der Wohngrundstücke, Lärmbelästigungen, Überbelegung von Wohnungen in privaten Gebäuden und andere Missstände werden ständig vorgetragen. Es sind überwiegend Probleme, die zwangsläufig auftreten, wenn viele Personen auf engstem Raum und auch oft ohne familiäre Bindung Gebäude bewohnen, die entgegen ihrer ursprünglichen Funktion so gar nicht den gewohnten und gewachsenen Wohnumfeldstrukturen entsprechen. Auf die diesbezügliche Mitteilungsvorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird verwiesen. Die wohnungsmäßige Unterbringung erfolgt oft durch Sub- und Immobilienunternehmen oder Leiharbeiterfirmen, die diese Wohnungen mit angestellten oder anderweitig vertraglich gebundenen Werksarbeitern belegen. Bei den Werkarbeiterunterkünften wechselt die Belegschaft teilweise kontinuierlich. Es entsteht der Eindruck, dass wirtschaftlich wenig rentabel verwertbare Immobilien angekauft und dann überaus exzessiv genutzt werden, um dort Werksarbeiter unterzubringen. Dies erscheint profitabel zu sein – und das in den letzten Jahren deutlich zunehmend. Es ist leider zu vermuten, dass hier die Zwangslage der Zuzügler, ihre Unerfahrenheit und der Mangel an Urteilsvermögen ausgenutzt werden, um sehr hohe Mieterträge zu erzielen. Eventuell einzuleitende Maßnahmen sollten sich somit auch gegen die Sub- und Immobilienunternehmen bzw. die Vermieter richten. Rechtsgrundlage sind baurechtliche Bestimmungen (zuständig ist hier die Abteilung Bauordnung des Kreises Gütersloh) und auch das Wohnungsaufsichtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wohnungsaufsichtsgesetz definiert Mindeststandards (ausreichende Belichtung und Belüftung, Anschluss von Energie- und Wasserversorgung, Entwässerung, Beheizung, Zustand der Außenanlagen usw.). Bei Verstößen erfolgt eine Aufforderung mit Fristsetzung an den Eigentümer/Wohnungsgeber zur Beseitigung. Nachkontrolle und ggfls. Bußgelder sind möglich. Die Aufgaben nach dem Gesetz werden von den Gemeinden als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrgenommen. Durch das Wohnungsaufsichtsgesetz ist für diese Aufgaben bindend festgelegt, dass sie wahrzunehmen sind; die Art und Weise der Durchführung steht hingegen grundsätzlich in eigener Verantwortung der Gemeinde. Dem Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss für Verkehr, Sicherheit und Ordnung wird die Problematik bezüglich der Zuwanderung und Unterbringung osteuropäischer Arbeitnehmer zunächst zur Kenntnis und anschließenden Beratung gegeben.

Logo