Europawahl 2019 - Nutzt Euer Wahlrecht

Europawahl 2019 - Nutzt Euer Wahlrecht

Am 26. Mai 2019 dürfen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland zum neunten Mal das Europäische Parlament wählen.

In Herzebrock-Clarholz haben wir bei der Europawahl 11.907 Wahlberechtigte, davon 800 Erstwähler. Wir haben 10 Wahlbezirke, in denen am Sonntag 90 Wahlhelfer aktiv sein werden. Das nächste Europäische Parlament wird mitbestimmen über die Führung der EU-Kommission, den jährlichen und langfristigen EU-Haushalt, die Energie- und Klimapolitik, die Zukunft der EU Asyl- und Migrationspolitik, die Regulierung des Binnenmarkts und viele weitere Themen. Also gar nicht so unwichtig für uns. Also geht wählen! Ihr habt schon vor ein paar Wochen eine Wahlbenachrichtigung per Post geschickt bekommen. Darin steht, wann die Wahl ist und in welchem Wahllokal Ihr wählen könnt. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr für Euch geöffnet. Wenn Ihr wählen geht, vergesst Euren Personalausweis nicht. Gut ist es auch, die Wahlbenachrichtigung dabei zu haben. Wer am Wahlsonntag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, z. B. weil er „nicht im Lande ist“ oder am Wahlwochenende plötzlich erkrankt, kann auch per Brief wählen. Auch in den Rathäusern kann man per Brief wählen, d. h. gleich vor Ort „Briefwahl machen“. Ihr wählt eine von insgesamt 41 Parteien und politischen Vereinigungen, die in unserem Bundesland antreten, diese stehen untereinander auf dem Stimmzettel. Die Reihenfolge richtet sich danach, wie viele Stimmen die Parteien bei der letzten Europawahl bekommen haben. Die Parteien treten mit Listen an, das bedeutet, dass Ihr nicht für eine Person stimmt, sondern für eine Liste mit Bewerberinnen und Bewerbern einer Partei. Diese wurden vorher von den Parteien festgelegt. Bei der Europawahl sind alle Deutschen sowie Bürger der anderen EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind zum Beispiel verurteilte Straftäter, denen der Richter per Gerichtsurteil neben der normalen Strafe auch das Wahlrecht vorübergehend entzogen hat. Voraussetzung für eine Wahlteilnahme ist ferner, dass man im Wählerverzeichnis des Wohnorts steht. Dies geschieht grundsätzlich automatisch, wenn man ordnungsgemäß gemeldet ist. Ob man eingetragen ist, kann man am besten daran erkennen, dass man eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.

Doch welche Parteien treten zur Europawahl 2019 an? Und was sind ihre Positionen?

Mit dem Wahl-O-Mat findet Ihr es heraus: https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2019/

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