Planungsausschuss berät Standortfrage der neuen Hundewiese

Planungsausschuss berät Standortfrage der neuen Hundewiese

Die zuletzt bestehende rund 750 m² große Hundewiese am Hallenbadparkplatz musste der baulichen Erweiterung der Gesamtschule und der Umgestaltung des Parkplatzes weichen. Der Planungsausschuss der Gemeinde soll nun beraten und entscheiden, für welche Fläche der drei ermittelten Flächen nun ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Ausweisung einer Hundeauslauffläche durchgeführt werden soll. Seitdem bemüht sich die Verwaltung um eine Standortfindung für eine neue Hundeauslauffläche. Eine derartige Nutzung unterliegt dem Bauordnungsrecht; eine Hundeauslauffläche ist baugenehmigungspflichtig. Das Baurecht fordert hierzu eine planungsrechtliche Grundlage, d.h. die entsprechende Darstellung einer Fläche im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung einer solchen Flächennutzung in einem Bebauungsplan. Verschiedene Standorte und Flächen wurden bislang bereits mit der Bauordnung des Kreises Gütersloh ausgelotet, jedoch ohne Erfolg. Nach derzeitigem Stand kann die Verwaltung drei Alternativflächen vorschlagen, für die aber jeweils zumindest eine Flächennutzungsplanänderung bzw. die Änderung eines Bebauungsplans erforderlich wäre.

  1. **Ehemalige Deponiefläche Quenhorner Straße - **Die Deponiefläche wurde zuletzt aufgrund einer Auflage des Kreises Gütersloh mit einer Bodenabdeckung versehen; die Rekultivierung wird in Kürze abgeschlossen. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von rund 5000 m². Der Kreis Gütersloh (untere Naturschutzbehörde, untere Abfallwirtschaftsbehörde) hat bereits Bedenken gegen diese Fläche angemeldet, weil sie im Außenbereich liegt und die Fläche von Hundebesitzern eher mit dem Auto angefahren wird. In diesem Zusammenhang wäre auch die Stellplatzfrage zu lösen. Wegen eines nahegelegenen Wohnhauses sind auch die Immissionsschutzbelange relevant.

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