Kontrolle der Grabsteine auf Standfestigkeit

Kontrolle der Grabsteine auf Standfestigkeit

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz überprüft Ende Juni die Grabmale und Fundamente auf dem Kommunalfriedhof in Herzebrock. Diese ausführliche Kontrolle findet jährlich statt, damit sichergestellt ist, dass die Errichtung und die Unterhaltung der Grabmale und Grabmalanlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst erfolgen. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen. Dabei kann es sich beispielsweise um das Umlegen von Grabmalen oder eine Absperrung des betroffenen Grabes handeln. In dem Zuge wird zugleich auch der Pflegezustand der Gräber kontrolliert. Gibt es Mängel an den Gräbern, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich informiert.

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