Hundewiese: Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen

Hundewiese: Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen

Die zuletzt bestehende Hundewiese am Hallenbadparkplatz musste der baulichen Erweiterung der Gesamtschule und der Umgestaltung des Parkplatzes weichen. Seitdem bemüht sich die Verwaltung um eine Standortfindung für eine neue Hundeauslauffläche. Wir haben bereits hierzu berichtet: Planungsausschuss berät Standortfrage der neuen Hundewiese Es wurden drei Alternativflächen vorschlagen, für die jeweils zumindest eine Flächennutzungsplanänderung bzw. die Änderung eines Bebauungsplans erforderlich wäre. Eine derartige Nutzung unterliegt dem Bauordnungsrecht; eine Hundeauslauffläche ist baugenehmigungspflichtig. Das Baurecht fordert hierzu eine planungsrechtliche Grundlage, d. h. die entsprechende Darstellung einer Fläche im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung einer solchen Flächennutzung in einem Bebauungsplan. Verschiedene Standorte und Flächen wurden bislang bereits mit der Bauordnung des Kreises Gütersloh ausgelotet, jedoch ohne Erfolg. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung im Juni beschlossen, eine Hundeauslauffläche auf der ehemaligen Deponiefläche an der Quenhorner Straße anzulegen. Im Vergleich mit den anderen Flächen habe diese den geringsten Wert. Bürgermeister Diethelm weist darauf hin, dass wegen der Baugenehmigungspflicht (eventuell auch für den Hundeverein „Lucky Dogs“) eine planungsrechtliche Absicherung durch entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan erfolgen sollte. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde als Entwurf beschlossen und aufgestellt. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die erforderlichen Planungsunterlagen für dieses Verfahren erarbeiten zu lassen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sonstiger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Anregung von Herrn Lothar Schäfer die Fläche ökologisch aufzuwerten wird ebenfalls im Verfahren geklärt.

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