Hundebestandsaufnahme der Gemeinde

Hundebestandsaufnahme der Gemeinde

Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz führt ab 12. September eine Hundebestandsaufnahme durch: Hundehalter sollten sich schnell melden.

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch Herzebrock-Clarholz eine Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 60 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder drei Hunde bezahlen. Leider stellt die Gemeinde fest, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Verwaltung davon aus, dass bis zu zehn Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Veraltung nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Herzebrock-Clarholz ab dem 12. September durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind vier bis sechs Wochen montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine im Rathaus ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 10.000 Euro geltend gemacht werden. Daher empfiehlt die Verwaltung jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so lassen sich Unannehmlichkeiten ersparen. Für Anmeldungen und Informationen steht Monika Pütz im Rathaus in Zimmer 204 oder telefonisch unter der Nummer 05245 - 444-105 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr zur Verfügung. Wer sich detailliert informieren möchte, findet alle Regelungen zur Hundesteuer in der entsprechenden Satzung im Internet www.herzebrock-clarholz.de unter dem Menüpunkt „Rathaus“ in der Rubrik „Allgemeine Informationen“ bei „Satzungen“. Hier ein Auszug: § 2 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 60,- Euro b) zwei Hunde gehalten werden 72,- Euro je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 84,- Euro je Hund Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt. (2) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für das Halten „gefährlicher Hunde“ oder „Hunde bestimmter Rassen“ jährlich, wenn a) nur ein Hund gehalten wird 300,- Euro b) zwei Hunde gehalten werden 360,- Euro je Hund c) drei und mehr Hunde gehalten werden 420,- Euro je Hund

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