Gestaltungsregelungen für Grabeinfassungen

Gestaltungsregelungen für Grabeinfassungen

Friedhofsverwaltung informiert zu Gestaltungsregelungen: Grabeinfassungen müssen gepflegt werden.

Die langanhaltende Trockenheit bereitet nicht nur Landwirten und Gärtnern erhebliche Sorgen. Auch das Grün auf dem Friedhof, insbesondere die Einfassungshecken an den Gräbern, leidet. Weiterhin setzen Krankheiten und Schädlinge den Pflanzen so sehr zu, dass sich die Nutzungsberechtigten der Grabstätten nach Alternativen umsehen. Neben niedrigwüchsigen Hecken besteht auch die Möglichkeit, die Grabstätte mit einer Steineinfassung einzufrieden. Die Friedhofsverwaltung berät die Angehörigen gern über die verschiedenen Gestaltungsregelungen. Grundsätzlich gilt, dass die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Einfassungen und anderen baulichen Anlagen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf. Hält man sich an diese Vorgehensweise, steht der Neugestaltung der Grabstätte nichts mehr im Wege. Für Informationen und Rückfragen steht Sandra Pelkmann von der Friedhofsverwaltung im Rathaus in Zimmer 118 oder unter der Telefonnummer 05245-444-196 zur Verfügung

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