Klimaschutz in der Gemeinde nimmt fahrt auf

Klimaschutz in der Gemeinde nimmt fahrt auf

Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz macht sich auf den Weg: Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement werden vom Bund gefördert.

Ende November ist der Zuwendungsbescheid zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und Klimaschutzmanagements in Herzebrock-Clarholz eingegangen. Die Antragstellung beim Projektträger Jülich (PTJ) des Bundesumweltministeriums erfolgte im Juni 2019, nachdem Anfang des Jahres der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt hatte, die Förderung zu beantragen. „Jetzt kann es mittels staatlicher Förderung mit einem stringenten Konzept sowie bald auch einem Klimaschutzmanager oder -managerin weitergehen“ sagt Bürgermeister Marco Diethelm. „Denn Klimaschutz ist ein globales Anliegen, das aber unbedingt auch auf kommunaler Ebene angegangen werden muss. 2011 wurde der Gemeinde Herzebrock-Clarholz der European Energy Award in Silber verliehen. Viele Projekte und Aktionen werden bereits seit Jahren in Herzebrock-Clarholz für den Klimaschutz um. Die Gemeinde beteiligt sich seit zehn Jahren am Projekt „AltBauNeu“ mit Aktionen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand, 2018 folgte eine Thermografie-Aktion. Zur Förderung der Nutzung regenerativer Energien ist die Gemeinde in das kreisweite Solardachkataster (Fotovoltaik und Solarthermie) eingebunden. Einmal monatlich wird im Rathaus eine kostenlose und neutrale Energieberatung angeboten. Im Januar 2018 wurden auf dem Parkplatz des Rathauses und auf dem Marktplatz in Clarholz zwei Elektro-Ladestationen in Betrieb genommen. Der Strom wird zur Förderung der Elektromobilität immer noch kostenlos abgegeben. Darüber hinaus werden Maßnahmen wie beispielsweise Wildblumenwiesen, Biotopflächen, Ausgleichsmaßnahmen, die ökologische Aufwertung von Gewässern sowie Obstbaumaktionen und –pflanzungen geplant und umgesetzt. Der Stellenwert kommunaler Klimaschutzpolitik ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Folgen von Klimaveränderungen werden zum Beispiel im Katastrophenschutz, bei der Hochwasserbekämpfung, der Trinkwasserversorgung und der Beseitigung von Sturmschäden zu erhöhten Kosten führen. Kommunaler Klimaschutz wird darüber hinaus zunehmend zu einem Wirtschaftsfaktor, zu einem Wettbewerbs- und zu einem Standortvorteil. Unterstützung beim Energiesparen und das Vorfinden von entsprechenden Infrastrukturen ist für Unternehmen und bei der Wohnortauswahl ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Auch in der kommunalen Planung oder als Impulsgeber etwa für Verbraucher oder Gewerbe bestehen große Gestaltungsmöglichkeiten. Diethelm ist sich sicher: „Die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts ist sinnvoll, um örtliche Ziele erst zu definieren und diese dann auch mit geeigneten Maßnahmen erreichen zu können.“ Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung wird die Erstellung solcher Konzepte, die auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten sind und wichtige Akteure einbeziehen, gefördert. Die neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) ist zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Kommunalrichtlinie ist die Förderung eines Klimaschutzmanagers in der Phase der Aufstellung des Klimaschutzkonzepts. Bislang hatten die Kommunen in Eigenleistung die Konzeptförderung zu beantragen und die Aufstellung des Konzeptes zu begleiten. Es war lediglich eine Förderung des mit der Konzeptaufstellung beauftragten Büros vorgesehen. Die Förderung eines Klimaschutzmanagers war erst nach Fertigstellung und politischem Beschluss des Konzepts möglich. Bürgermeister Diethelm und die Leiterin des Fachbereichs Planen, Bauen und Umwelt, Silvia Stevens sind froh darüber, dass das Auswahlverfahren für einen Klimaschutzmanager oder eine -managerin derzeit läuft und die neue Stelle bald besetzt werden kann. Vor allem kleinere Kommunen wie Herzebrock-Clarholz waren bislang personell nicht in der Lage, die Aufstellung des Konzepts zu begleiten. Der Klimaschutzmanager wird nach der Änderung der Richtlinie bereits in der Aufstellungsphase beteiligt und muss somit keine Maßnahmen umsetzen, von denen er keine Kenntnis hat. Er betreut die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Er koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informiert sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiiert Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der Klimaschutzmanager organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Aufstellungs- und Umsetzungsphase. Das Klimaschutzkonzept wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde von einem externen Büro erstellt und mit 65 Prozent der Kosten gefördert. Ebenso wird der Klimaschutzmanager für zwei Jahre mit 65 Prozent der Personalkosten gefördert. Anschließend ist eine vierzigprozentige Förderung für drei weitere Jahre möglich. Mindestens eine Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept ist umzusetzen. Eine ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahme ist mit 20 bis 50 Prozent der Kosten bei einer Mindestförderung von 5.000 Euro beziehungsweise 10.000 Euro und einer Höchstförderung von 200.000 Euro förderfähig. Die Kommunalrichtlinie fördert klimarelevante Maßnahmen verschiedenster Art, wie etwa Energie- und Umweltmanagementsysteme, umwelttechnische Anlagen, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsmaßnahmen. Ziel der Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist mit der Aufstellung des Konzepts und der Einstellung eines Klimaschutzmanagers den Klimaschutz dauerhaft in der Kommune zu verankern und die dazu erforderlichen Strategien und Maßnahmen festzulegen.

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