Bau eines Krematoriums in Herzebrock-Clarholz wird geprüft

Bau eines Krematoriums in Herzebrock-Clarholz wird geprüft

Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat am vergangenen Mittwoch den Aufstellungsbeschluss „Krematorium Herzebrock“ beschlossen. Das bedeutet, dass die baurechtlichen Voraussetzungen, um im Bereich des Kommunalfriedhofs in Herzebrock an der Gütersloher Straße, ein Krematorium zu errichten, geprüft werden. Aber entschieden sei damit noch nichts, so Bürgermeister Marco Diethelm. Dies ist der übliche erste Schritt eines langen Prozesses. Nach der Aufstellung können alle Behörden und Bürger Stellung zu dem Thema nehmen. Die Verwaltung plant eine Bürgerinformationsveranstaltung am 25. Mai 2020 zu dem Thema, um die Bürger zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Flächen sind bisher als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt und die geplante bauliche Nutzung ist mit dieser Darstellung nicht vereinbar, daher ist ein Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt haben sich drei potentielle Investoren gemeldet. Hier gäbe es mit ca. 2.500 Kremierungen pro Jahr im Kreis Gütersloh einen großen Bedarf. Das Vorhaben eines möglichen Investors ist bereits in den Fraktionen vorgestellt worden, dieses sieht ein Krematorium und ein getrenntes Gebäude mit einem Café vor. Geplant seien hier 1-2 Brennkammern in einem Bauwerk, welches bis zu 4,0 Meter in die Erde eingelassen werde. Der höchste Punkt wäre der Schornstein mit etwa 10 Meter über Grund. Eine solche Anlage erhalte eine sehr effektive Abgasreinigungsanlage. Jedoch wäre die Konzession für eine solche Nutzung im Rahmen einer Ausschreibung zu vergeben, so dass hier noch alles offen wäre und über die jetzt anstehende Bauleitplanung eine rechtliche Grundlage geschaffen werde müsse. Vorteil einer Konzession ist, das über den normalen Gesetzen hinaus weitere Vereinbarungen durchgesetzt werden können wir zum Beispiel Ruhezeiten oder die Anzahl der Kremierungen.

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