Schlimmer Eisenbahnunfall in Herzebrock

Schlimmer Eisenbahnunfall in Herzebrock

Kurz vor dem Ende des 2. Weltkriegs: Schweres Eisenbahnunglück bei Herzebrock

von Eckhard Möller „Am 15.1.1945 um 10 Uhr ereignete sich auf der Eisenbahnstrecke Rheda – Ölde ein schwerer Eisenbahn-Verkehrsunfall. Ein aus Rheda kommender beschleunigter Personenzug fuhr auf einem beim Stellwerk zwischen Rheda und Ölde haltenden D-Zug in voller Fahrt auf. Vorläufig 15 Tote und 50 z.T. schwer Verletzte.“ So lautet die Mitschrift eines Telefonanrufs der Polizeiverwaltung beim Landrat des Landkreises Wiedenbrück, die von der Bezirksregierung in Minden aufgenommen wurde. Bis zum nächsten Tag gehen weitere Anrufe aus Wiedenbrück in Minden ein, in denen die Zahl der Toten und Verletzten von Mal zu Mal steigt. In der Mitschrift des letzten Anrufs ist von 28 Toten, 32 schwer und 61 leicht verletzten Unfallopfern die Rede. Ausdrücklich wird auch gemeldet, dass die Unfallstelle weitgehend geräumt worden sei und der Verkehr auf der wichtigen Verkehrsader wieder zweigleisig betrieben werden könne. Schließlich wird schon in dieser Meldung betont, dass Fahrdienstleiter B., der an diesem Morgen auf dem Rhedaer Stellwerk Dienst hatte, den Unfall durch eine Unachtsamkeit herbeigeführt habe. Das Eisenbahnunglück, das sich genau bei der Blockstelle Westermann, in unmittelbarer Nachbarschaft des gleichnamigen Herzebrocker Bauernhofes, ereignete, gehört zu den schweren Unfällen in der deutschen Eisenbahngeschichte. 18 der Todesopfer waren Zivilisten, 10 waren Soldaten. Auf der Strecke der Köln-Mindener-Eisenbahn ist es nach dem Zusammenstoß eines D-Zuges mit einem Kriegsgefangenentransport während des 1. Weltkriegs, der 32 Menschenleben forderte, das zweitschwerste Unglück. Und dennoch ist über den Unfall aus dem letzten, eisigen Winter des 2. Weltkriegs in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt. Lokale Zeitungen erschienen zu diesem Zeitpunkt entweder gar nicht mehr oder nur noch in großen Abständen und auch im Herbst 1945, als der Prozess gegen den Verantwortlichen vor dem Bielefelder Schöffengericht stattfand, gab es noch nicht wie heute regelmäßig erscheinende Tageszeitungen. Auch die Quellen im Gemeindearchiv Herzebrock-Clarholz und im Kreisarchiv Gütersloh bleiben zu dieser Katastrophe nahezu stumm. Bei Zeitzeugen, die gegen Kriegsende bei der Eisenbahn in Rheda gearbeitet haben, sowie auf den Bauernhöfen in der Nachbarschaft der Unfallstelle ist die Erinnerung an den Unfall jedoch noch lebendig. So berichtet Ewald Ellermann, dass er als Lehrling die ermittelnden Eisenbahnbeamten aus Bielefeld vom Bahnhof Rheda zur Unfallstelle begleiten musste. Ein Bild des Schreckens habe sich ihm dargeboten: Die Wagen des D-Zuges waren teilweise ineinander verkeilt und den Bahndamm hinunter gerutscht, Tote und Verletzte lagen auf freiem Feld und mussten von den Rettungskräften in die Scheunen und auf die Dielen der benachbarten Höfe gebracht werden, wo sie weiter versorgt wurden. Zeitzeugen von den Bauernhöfen berichten, dass die Frauen Bettzeug zerschnitten hätten, weil es an Verbandsmaterial gefehlt habe. Und Ewald Ellermann steht noch das Bild eines toten Kindes vor Augen, das von den Eltern identifiziert werden musste und auf der Bahre ausgesehen habe, als ob es schlafe. Wie konnte es zu dem schweren Unfall kommen? Viele Zeitzeugen sprechen davon, dass es am Tag vor dem Unfall Angriffe von Tieffliegern gegeben habe, wodurch die Kommunikation zwischen den Bahnhöfen Rheda und Oelde sowie zwischen den Bahnhöfen und den Blockstellen gestört gewesen sei, was den Unfall hervorgerufen habe. Zweifellos: Das automatische Blocksystem, durch das verhindert wird, dass ein Zug in einen Streckenabschnitt einfährt, in dem sich noch ein anderer Zug befindet, war zerstört worden. Und auch die Telefonleitungen standen nur eingeschränkt zur Verfügung. Trotzdem aber konnten die Züge ordnungsgemäß von Bahnhof zu Bahnhof und zu den Blockstellen ab- und zurückgemeldet werden. Als Unglücksursache scheiden die Zerstörungen also aus, auch wenn sie zu den Umständen gehören, die das tragische Geschehen begünstigt haben. Genauen Aufschluss über die Ereignisse am Vormittag des 15. Januar 1945 gibt die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte gegen Fahrdienstleiter Heinrich B.. Er hatte an diesem Montagmorgen nach einer Dienstpause am Wochenende um 6 Uhr seinen Dienst auf dem Stellwerk begonnen und um 9:27 Uhr den D-Zug 8 auf der Fahrt von Berlin nach Köln passieren lassen. Der Zug hatte über vier Stunden Verspätung, weil er in Herford längere Zeit gestanden hatte, um die schadhafte Dampflokomotive wieder flott zu machen. Nachdem der Zug den Bahnhof Rheda in auffällig langsamer Fahrt passiert hatte, kam er nach vier Kilometern an der Blockstelle Westermann wieder zum Stehen. Der dort tätige Blockwärter Bernhard Bischoff meldete den Vorfall zum Bahnhof Rheda, wo der Fahrdienstleiter verpflichtet gewesen wäre, das Ausfahrtsignal auf Halt zu stellen. Zwanzig Minuten später fuhr ein Hilfszug in den Bahnhof Rheda ein, der mit einer Arbeiterkolonne besetzt war, die das automatische Blocksystem und die Telefonverbindungen reparieren sollte. Wegen der Durchführung der Reparaturarbeiten telefonierte Heinrich B. mit seinem Kollegen vom Bahnhof Oelde und vergaß dabei, das Ausfahrtsignal auf Halt zu stellen. Kurz darauf wurde ein außerplanmäßiger Leerpersonenzug gemeldet, wegen dessen Fahrziel Heinrich B. beim Gütersloher Bahnhof telefonisch nachfragte. Um 9:55 Uhr fuhr dieser Zug mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h durch den Rhedaer Bahnhof. Erst jetzt bemerkte Heinrich B. sein Versehen, rief sofort den Blockwärter Bernhard Bischoff an und forderte ihn auf, die Signale der Blockstelle sofort auf Halt stellen. Aber zu spät – der Leerpersonenzug hatte das Vorsignal bereits passiert und fuhr mit voller Geschwindigkeit weiter in Richtung des stehenden D-Zuges. Heinrich Kraudi, Lokomotivführer des Leerpersonenzuges, hatte keine Chance mehr, seinen Zug zum Stehen zu bringen. Denn an dem nasskalten Vormittag betrug die Sichtweite gerade einmal 300 Meter, sodass er nur noch die Ventile schließen und sich vor dem Aufprall festhalten konnte, als er den stehenden D-Zug vor sich sah. Mit voller Fahrt prallte der Leerpersonenzug auf den voll besetzten D-Zug auf, in dessen Trümmern sich die Opfer des Unglücks befanden, während das Personal und die ausnahmsweise zugestiegenen Fahrgäste des Leerpersonenzuges mit dem Schrecken davon kamen. Fahrdienstleiter Heinrich B., der zugegeben hatte, den Unfall durch sein fahrlässiges Verhalten herbeigeführt zu haben, wurde am 18. Januar 1945 für sieben Wochen in Untersuchungshaft genommen. Im Herbst 1945 wurde Anklage gegen Heinrich B. erhoben und am 25. Oktober 1945 verurteilte das Bielefelder Schöffengericht ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und Anrechnung der Untersuchungshaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Mildernd wurden die kriegsbedingten Umstände und die regelmäßigen Angriffe von Tieffliegern, die Heinrich B. nervlich stark belastet hätten, berücksichtigt. Da dieser von der Reichsbahn als gewissenhafter und zuverlässiger Beamter geschätzt wurde, beantragte die Reichsbahndirektion Hannover schon wenige Tage nach dem Urteil die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dem folgte das Gericht noch vor Weihnachten und setzte eine Geldbuße von 600 Reichsmark fest. Mit Ablauf der Bewährungsfrist am 31.12.1948 war der Fall für die Justiz endgültig abgeschlossen.

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Empfangsgebäude des Bahnhofs Rheda. Fotoarchiv Jochen Sänger

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Deutsches Kursbuch 1944/45. Quelle: https://pkjs.de/bahn/Kursbuch1944/Fernverbindungen

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