Stand der Dinge: Kindergärten

Stand der Dinge: Kindergärten

Diese Woche informieren wir Euch zum aktuellen Stand aktueller kommunalpolitischer Themen: Glasfaserausbau, Wohnbaulandentwicklung, Kindergarten-Situation und Rathaus (Sanierung/Neubau).

Heute geht es weiter mit dem Stand der Dinge zum Thema Kindergärten:

Für 2020/2021 hat der Kreis Gütersloh die Verwaltung informiert, dass für Herzebrock und Clarholz Bedarf für je 15 weitere Kindergartenplätze besteht. Die Gemeinde ist deshalb in Kontakt mit den Trägern der Kindergärten. “Wir sind konkret um Unterstützung und Abstimmung bemüht. Denn die oberste Prämisse lautet: Kein Kind in der Gemeinde soll ohne Betreuung bleiben!“ so der Bürgermeister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Marco Diethelm. Dazu wird es eine Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Senioren und Soziales am Montag, 10. Februar 2020 geben. Der darauffolgende Haupt- und Finanzausschuss einen Tag später wird sich ebenfalls mit dem Thema befassen. Voraussichtlich wird ein Vertreter des Kreises Gütersloh anwesend sein und die Zahlen und Fakten zur aktuellen Kindergartenbedarfsplanung in Herzebrock-Clarholz vorstellen. Gemäß § 24 Abs. 1 – 3 SGB VIII gibt es seit dem 1.8.2013 einen Rechtsanspruch auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder durch Kindertagespflege. Beide Angebote sind gleichrangig. Es besteht kein vorrangiger Anspruch auf einen Kita-Platz. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Weitergewährung von Kindertagespflege ist dann noch ergänzend möglich. Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung, sondern lediglich auf einen Platz in einer Einrichtung in der Gemeinde. Eine Entfernung von bis zu rund 5 km gilt dabei als zumutbar. Die Anmeldeverfahren für die Herzebrock-Clarholzer Kindertagesstätten haben in den letzten Jahren einen zunehmenden Bedarf an Betreuungsplätzen ergeben. Diesem Bedarf sind die Gemeinde und das Jugendamt des Kreises Gütersloh gerecht geworden, indem zusätzliche Gruppen eingerichtet und eine neue Kindertagesstätte unter Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD) in Betrieb genommen wurde. Das Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2020/2021 hat gezeigt, dass im Bereich Pixel/Groppel die Anmeldezahlen die dort verfügbaren Plätze übersteigen. Es zeichnet sich ab, dass dort der Bedarf für eine gemischte Gruppe, bestehend aus 15 Kindern (über und unter drei Jahren), besteht. Der Träger sowie die Leitung der Kindertagesstätte St. Michael stimmten in einer Vorstandssitzung am 16. Januar der Realisierung einer Erweiterungslösung, möglichst für mindestens fünf Jahre, zu. Erforderlich sind ein Gruppenraum, ein Nebenraum, ein Schlafraum und die Möglichkeit der Nutzung von Sanitärräumen. Ob der Raumbedarf im Bestandsgebäude vorhanden ist, wird vom Kreis Gütersloh mit dem Landesjugendamt geprüft. Auch im Ortsteil Clarholz besteht bereits zum nächsten Kindergartenjahr erheblicher Bedarf an U3 Plätzen. Das Jugendamt des Kreises Gütersloh hat deshalb mit den Trägern vor Ort Gespräche geführt und am 17. Januar den CJD-Trägerverein offiziell um Prüfung gebeten, ob auch in der Norbert-Kindertagesstätte an der Schomäckerstraße kurzfristig eine weitere Gruppe eventuell im Dachgeschoss eingerichtet werden kann. Die Gebäude der St. Michael- und der Norbert-Kindertagesstätte sind im Eigentum der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. In beiden Fällen könnten die Investitionskosten im Haushaltsjahr 2020 durch die Gemeinde getätigt werden. Die Refinanzierung würde durch die Mietzuschüsse des Kreises erfolgen. Die Verwaltung wird versuchen, die voraussichtlichen Investitionskosten bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu ermitteln.

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