Stand der Dinge: Wohnbaulandentwicklung und Rathaus

Stand der Dinge: Wohnbaulandentwicklung und Rathaus

Diese Woche informieren wir Euch zum aktuellen Stand aktueller kommunalpolitischer Themen: Glasfaserausbau, Kindergarten-Situation, Wohnbaulandentwicklung und Rathaus (Sanierung/Neubau). Heute geht es weiter mit dem Stand der Dinge zu den Themen Wohnbaulandentwicklung und Rathaus:

Wohnbaulandentwicklung

Für das Wohnbauland, Gebiet Dieksheide erfolgt aktuell durch das beauftragte Planungsbüro die Aufstellung des städtebaulichen Konzeptes. Hier könnten bis zu 60 Wohneinheiten entstehen. Nach Fertigstellung wird dieses dem Planungsausschuss vorgestellt und nach positivem Beschluss der Bebauungsplan erarbeitet. Aufgrund des Umfangs des Planverfahrens ist mit dem Abschluss erst in 2021 zu rechnen. Erste Aussagen zur Anzahl der Grundstücke können erst nach der politischen Entscheidung über das Konzept getroffen werden. Bei Interesse an einem Baugrundstück könnt Ihr Euch bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz bereits jetzt schon auf die Liste der Interessenten setzen lassen, damit Ihr über den Start des Losvervahrens informiert werdet. Ansprechpartner: Wolfgang Kuhn, Rathaus Herzebrock-Clarholz, Raum 206, Telefon: 05245 / 444 133, E-Mail: Wolfgang.Kuhn@gt-net.de In letzter Zeit wurden viele Bauanträge zu Mehrfamilienwohnhäusern gestellt. Derzeit ist aber noch offen, welche Bauprojekte realisiert werden und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt.

Rathaus (Sanierung/Neubau)

Aktuell überprüft die Verwaltung intern das gesamte Raumkonzept und ermittelt den zukünftigen Raumbedarf. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Neben Sicherheitsfragen bringt auch die Digitalisierung Veränderungen im Arbeitsablauf mit sich und stellt neue Anforderungen an die technische Ausstattung des Gebäudes. Auch energetische Anforderungen müssen berücksichtigt werden. Um die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen, gibt es inzwischen Homeoffice-Arbeitsplätze. Dies betrifft sowohl das Backoffice wie z.B. die Buchhaltung oder das Personalmanagement als auch das Frontoffice mit Aufgaben im Bürgerservice und den Sozialbereich. Der notwendige Raumbedarf soll im ersten Halbjahr 2020 durch die Politik festgelegt werden. Im zweiten Halbjahr 2020 soll eine konkrete Planung sowohl für die Alternative Sanierung als auch die Alternative Neubau beauftragt werden, die auch eine konkrete Kostenberechnung beinhaltet. Dadurch hat die Politik die Möglichkeit, eine fundierte Entscheidung hinsichtlich Neubau oder Sanierung treffen zu können. Auch die Öffentlichkeit wird transparent über Kosten und Nutzen beider Varianten informiert. In den Haushaltsplan wurden in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 10 Millionen Euro eingestellt.

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