Ergebnisse der Hundezählung in Herzebrock-Clarholz

Ergebnisse der Hundezählung in Herzebrock-Clarholz

Gemeinde Herzebrock-Clarholz legt Ergebnisse der Hundezählung vor: Versäumte Anmeldungen werden geahndet.

Vom 12. September bis 30. November 2019 wurde in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Vor Beginn der Zählung waren in der Gemeinde 1.303 Hunde gemeldet. Nach Abschluss der Zählung sind es (Stand Ende Januar) 1.459 Hunde. Durch die Hundezählung wurden 138 Ersthunde, 48 Zweithunde und 9 Dritthunde neu erfasst. 39 wurden Hunde abgemeldet aufgrund von Tod oder Umzug. Vor der Hundezählung wurden die Hundeanmeldungen im Rathaus angenommen, ohne deren Richtigkeit zu überprüfen. So wurden im Vorfeld, nach der Ankündigung der Zählung in den Medien, etliche ältere Hunde angemeldet, allerdings nicht rückwirkend, sondern zum Zeitpunkt der Anmeldung. Mit Beginn der Zählung hat die Verwaltung diese Praxis aufgegeben. Ordnungswidrigkeiten werden inzwischen mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet. Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme angemeldet werden. Ab zwei Wochen Fristüberschreitung wird der Verstoß mit einem Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld geahndet. Bislang wurden insgesamt 21 Mal Verwarnungsgelder erhoben. In 37 Fällen wurde ein Bußgeld festgesetzt. Rund 14.000 Euro für die Zählung der Hunde stehen Mehreinnahmen in Höhe von 43.000 Euro bei der Hundesteuer für 2019 und 2020 gegenüber. Die Gemeindeverwaltung kündigt an, bei Abmeldungen in Zukunft stärker darauf zu achten, dass die Hundesteuermarken zurückgegeben werden, um ein Weiterbenutzen nach Abmeldung des Hundes zu verhindern. Die Hundesteuersatzung findet man auf der Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de unter dem Menüpunkt Rathaus.

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