Schulpflicht trotz Coronavirus

Schulpflicht trotz Coronavirus

Da bereits einige Eltern ihre Kinder aufgrund des Coronavirus von der Schule vorsorglich abmelden wollen, möchten wir Euch drauf hinweisen, dass trotz der Angst vor einer Ansteckung Schulpflicht im Kreis Gütersloh besteht.

Sofern die Schulen nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurden, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Sollte sich hier etwas ändern, halten wir Euch auf dem laufenden.

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