Solidarität mit dem Einzelhandel in Herzebrock-Clarholz

Solidarität mit dem Einzelhandel in Herzebrock-Clarholz

Bürgermeister fordert Solidarität mit dem Einzelhandel in Herzebrock-Clarholz Schutzmaßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.

„In diesen Tagen ist der Einzelhandel eine wichtige Säule der Gesellschaft“ sagt Marco Diethelm, Bürgermeister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Das Ordnungsamt der Gemeinde hat die verschiedenen Einzelhändler wie Lebensmittelmärkte oder Apotheken besucht und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und der Kundschaft besprochen. Dazu zählen insbesondere Reglementierungen zum Abstandhalten wie Klebestreifen auf dem Boden oder eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig im Laden befindlichen Personen. „Die Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt abgestimmt“, so der Bürgermeister weiter.

Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen und stellen Fragen. Etwa, ob man sich am Einkaufswagen mit dem Coronavirus infizieren könne. Dazu teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass es nach Erkenntnissen des Gesundheitsamts ausreicht, sich nach dem Einkaufen die Hände mit Seife zu waschen. Auch die Desinfektionsmittel in den Läden sind eine gute Variante, um sich vor einer Infektion zu schützen.

Eine andere Frage lautet, warum an den Fleischtheken mit bloßen Händen und nicht mit Handschuhen gearbeitet würde. Hier gilt, dass Handschuhe nur dann Schutz bieten, wenn man sie ständig wechselt. Eine grundsätzlich sorgfältige Beachtung der vorgeschriebenen Hygieneregeln stellen einen besseren Schutz dar. „Auch Schutzmasken sind in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen oder Altenheimen besser aufgehoben“, so der Bürgermeister und fordert Solidarität mit dem Einzelhandel: „Halten Sie generell zwei Meter Abstand und befolgen Sie die Regeln in den Geschäften. Gefährdete Personen sollten besser gar nicht selbst einkaufen gehen, sondern sich dabei helfen lassen.“

Irritationen über Verfügung zum Einzelhandel in Herzebrock-Clarholz: Gemeindeverwaltung klärt auf.

Da es aktuell zu Irritationen bezüglich der Schließung verschiedener Einzelhandelsformen in Herzebrock-Clarholz kommt, klärt die Gemeindeverwaltung auf: Zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Gemeinde Herzebrock-Clarholz am 18. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht, die einen Tag später in Kraft getreten ist.

Darin ist unter 1.1 geregelt: „Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind bis auf folgende Ausnahmen zu schließen: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste für Lebensmittel, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.“

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 22. März 2020 darüber hinaus verfügt, dass Frisöre ebenfalls zu schließen sind. Außerdem verweist das Land explizit darauf, dass weiterreichende Verfügungen der Kommunen in Kraft bleiben.

Bürgermeister Marco Diethelm führt aus: „Das bedeutet, dass beispielweise Blumenläden bis vorerst zum 19. April 2020 nicht wieder öffnen dürfen. Auch Neuschaffung von Teilsortimenten, um diese Regelung zu umgehen, akzeptieren wir nicht.“

Auf der Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de stehen unter dem Stichwort „Coronavirus“ Formulare zur Verfügung, mittels derer man um Hilfe bitten oder Unterstützung anbieten kann. Koordiniert wird dies vom Kreisfamilienzentrum und den Schulsozialarbeitern. Unter der Telefonnummer 05245-8579866 kann man dort von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr auch anrufen.

Logo