Aktuelle Infos zu Corona aus der Gemeinde

Aktuelle Infos zu Corona aus der Gemeinde

25.03.2020 Eltern in Herzebrock-Clarholz müssen im April keine Beiträge für Offene Ganztagsgrundschule bezahlen. Dringlichkeitsbeschluss des Rates der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Eltern von Grundschulkindern in Herzebrock-Clarholz müssen für den Monat April keine Beiträge für die Offene Ganztagsschule bezahlen. Dies hat der Rat der Gemeinde per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. „Alle Fraktionen tragen die Entscheidung mit“, informiert Bürgermeister Marco Diethelm. Auch die monatliche Verpflegungspauschale von 58 Euro wird für den April nicht in Rechnung gestellt. Betroffen sind die Boland-, Josef- und Wilbrandschule, in denen die Offene Ganztagsgrundschule angeboten wird. „Die Beiträge sind per Satzung geregelt, doch für die jetzige Situation, in der der komplette Schulbetrieb durch die Landesvorgaben untersagt ist, sieht die Satzung keine Regelung vor. Um für die betroffenen Eltern Klarheit über ihre finanziellen Verpflichtungen aus dem Betreuungsverhältnis zu schaffen, hat der Rat jetzt schnell und verantwortungsvoll gehandelt und eine gute Regelung getroffen“ so der Bürgermeister weiter. Mit der Entscheidung werden die Eltern in der aktuell ohnehin schon schwierigen Situation entlastet. Zumal die Eltern die Kinderbetreuung selbst, zum Teil sogar kostenpflichtig, organisieren müssen oder deswegen nicht arbeiten gehen können. Auch für die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in sogenannten Schlüsselfunktionen arbeiten, werden im April keine Beiträge erhoben, da die Veranlagung kurzfristig nicht umsetzbar ist. Bei der Randstundenbetreuung sieht es nach Mitteilung der einzelnen Träger folgendermaßen aus: Der Förderverein der Wilbrandschule erhebt für den Monat April keine Beiträge. Die Volkshochschule Reckenberg-Ems erstattet die Beiträge für die Randstundenkinder in der Boland- und Josefschule für den halben Monat März sowie den halben Monat April. Für die Kindergartenbeiträge ist der Kreis Gütersloh zuständig. Auch dort sollen nach Festlegung des Kreises für den Monat April keine Elternbeiträge erhoben werden. Die politischen Gremien müssen aber noch zustimmen. Weiterhin teilt die Gemeinde mit, dass die Eltern keine Bescheide über den Entfall der Kindergarten- bzw. OGS-Beiträge sowie die Verpflegungspauschale im April bekommen werden. Hintergrund: Offene Ganztagsgrundschule Die Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule werden auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primärbereich in Herzebrock-Clarholz“ erhoben. Demnach sind die Beiträge eine Jahresgebühr, die in zwölf monatlichen Teilbeträgen erhoben werden. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur bei einer begründeten unterjährigen An-, bzw. Abmeldung des Kindes. Weitere Ausnahmeregelungen sind nicht getroffen worden. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz erhebt monatlich durchschnittlich 8.875 Euro Elternbeiträge. Hinzu kommen durchschnittlich 10.911,25 Euro an Verpflegungspauschalen. Die Einnahmen der Gemeinde verringern sich dadurch monatlich um 19.786,25 Euro. Da die Einnahmen aufgrund diverser An- und Abmeldungen monatlich schwanken, ist ein Durchschnittswert ermittelt worden. 18.03.2020 17:14 Uhr Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat ein neues Amtsblatt veröffentlicht. Weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das neue Amtsblatt der Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist erschienen. Es kann auf der Internetseite der Gemeinde in der Rubrik Rathaus/Allgemeine Informationen abgerufen werden. Es beinhaltet weitere Maßnahmen um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Amtsblatt 06/2020 vom 18.03.2020 Allgemeinverfügung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 18.03.2020 18. März 2020 Alle Recycling- und Wertstoffhöfe sowie Entsorgungspunkte im Kreis Gütersloh bleiben geschlossen Regelung gilt bereits am 19. März 2020. In enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung Gütersloh, sowie allen Städten und Gemeinden, hat die Gesellschaft zur Entsorgung von Ab- fällen Kreis Gütersloh (GEG) entschieden, alle kommunalen Recycling- und Wertstoffhöfe sowie die Entsorgungspunkte im Kreis Gütersloh zu schließen. Diese Regelung greift sofort und somit schon am morgigen Donnerstag, den 19. März 2020. Diese Maßnahme dient zum Infektionsschutz der anliefernden Bürge- rinnen und Bürger und der eigenen Mitarbeiter. Mit der kreisweiten Schließung aller Recycling- und Wertstoffhöfe sowie den Entsorgungspunkten werden auch die Annahme von Grünabfällen und der Verkauf von Kompostprodukten am Kompostwerk in Gütersloh eingestellt. Des Weiteren wird ab sofort die kreisweite Sammlung von Schadstoffen ausgesetzt und der Service der GEG zur Abholung von Elektrogeräten entfällt. Alle aufgeführten Regelungen gelten in Absprache mit dem Kreis Gü- tersloh und den Städten und Gemeinden zunächst bis zum 19. April 2020. Nach einer Neubewertung der Lage zu diesem Zeitpunkt, werden situationsbezogen neue Entscheidungen getroffen. 17.03.2020 21:50 Uhr Allgemeinverfügung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz über weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz erlässt weitere Maßnahmen um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Es werden weitere Einrichtungen zur Schließung verpflichtet oder der Betrieb eingeschränkt. Alle Maßnahmen können dem Amtsblatt entnommen werden. Amtsblatt - Allgemeinverfügung 17032020   17.03.2020 16:22 Uhr Einschränkungen für Hochzeiten und Beerdigungen in Herzebrock-Clarholz: Nur noch im kleinsten Kreis. Die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz teilt mit, dass sowohl für Eheschließungen als auch für Beerdigungen aufgrund des Coronavirus bis auf Weiteres Einschränkungen gelten. Zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus führt das Standesamt Herzebrock-Clarholz nur noch Trauungen im Kreis von maximal zehn Personen durch. Auch für Beerdigungen gilt diese Einschränkung. Aufbahrungshalle und Kapelle des kommunalen Friedhofs in Herzebrock dürfen nur noch mit höchstens zehn Personen betreten werden. „Zur Verringerung der Verbreitung des Coronavirus müssen wir auch bei diesen emotionalen Ereignissen besonnen handeln“, mahnt Bürgermeister Diethelm.   17.03.2020 17:00 Uhr** Eingeschränkte Öffnung Recyclinghof Herzebrock-Clarholz: Abgabe nur nach telefonischer Vereinbarung** Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz teilen mit, dass am Recyclinghof an der Otto-Hahn-Str. 44 im Ortsteil Herzebrock ab Mittwoch, 18. März nur noch nach telefonischer Anmeldung Sperrmüll, Bauschutt, Bau-Mischabfälle und Wertstoffe abgegeben werden können. Das Abladen und Befüllen der Container muss von den Kunden selbst organisiert werden. Zur Entrichtung der Gebühren muss abgezähltes Geld mitgebracht werden, da kein Wechselgeld ausgegeben wird. Diese Regelung ist vorübergehend notwendig, um die Verbreitung des Coronavirus durch Ansteckungsketten zu verhindern. Die Gemeindewerke bitten alle Bürgerinnen und Bürger: „Bringen Sie nur noch Abfälle zum Recyclinghof, wenn es unbedingt sein muss und verschieben Sie alles andere.“ Der Second-Hand-Verkauf ist derzeit geschlossen.   16.03.2020 18:09 Uhr Allgemeinverfügung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 Das neue Amtsblatt der Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist erschienen. Es ist kostenlos im Bürgerservice des Rathauses erhältlich und kann auf der Internetseite der Gemeinde in der Rubrik Rathaus/Allgemeine Informationen abgerufen werden. Es geht um die Allgemeinverfügung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2   16.03.2020 16:11 Uhr Rathaus Herzebrock-Clarholz ab Dienstag für Publikumsverkehr geschlossen. Weitere Einschränkungen für Veranstaltungen betreffen auch politische Sitzungen. Die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz teilt mit, dass das Rathaus ab Dienstag,17. März für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen ist. Trotzdem bleibt die Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger einsatzfähig. Unter der zentralen Durchwahl 05245-444-0 können sich Bürger bei der Verwaltung melden, wenn sie eine dringende Angelegenheit zu erledigen haben. Darüber hinaus sind alle Fachabteilungen für dringende Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Karten des ausgefallenen Konzerts der Nordwestdeutschen Philharmonie werden im Rathaus erst wieder voraussichtlich nach den Osterferien entgegengenommen und rückerstattet. Innerhalb der Verwaltung ist ein Arbeitsmodus gefunden worden, der eine wechselseitige Präsenz der Mitarbeiter ermöglicht. Kollegen, die aufgrund von Vorerkrankungen im Sinne der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts risikobehaftet sind, sind im Homeoffice. Die Verwaltung ist darüber hinaus dabei, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, in der weitreichende Regelungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus aufgeführt sind. Alle gemeindlichen Gebäude wie etwa die Jugendhäuser, die Zehntscheune oder das von-Zumbuschhaus sind geschlossen. Dementsprechend fallen die Veranstaltungen, die dort stattfinden würden, mindestens bis zum 19. April aus. Eine vollständige Liste der Gebäude findet man auf der Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de. Nach den Sporthallen, dürfen ab Dienstag auch die Sportplätze nicht mehr betreten werden. Für die Kläranlage, die Feuerwehrgerätehäuser und den Bauhof gilt ein Betretungsverbot. Ebenso werden die Sitzungen der politischen Gremien bis zum Ende der Osterferien vorerst ausgesetzt. 16.03.2020 Kritischen Infrastrukturen: Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt: Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

  1. Sektor Energie
    • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  2. Sektor Wasser, Entsorgung
    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  3. Sektor Ernährung, Hygiene
    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  5. Sektor Gesundheit
    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
  7. Sektor Transport und Verkehr
    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
  8. Sektor Medien
    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
  9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
    • Gesetzgebung/Parlament
  10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

15.03.2020 Notfallbetreuung an Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Einrichtungen****Rathaus Herzebrock-Clarholz nur noch für dringende Fälle geöffnet. Die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz teilt mit, dass Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Einrichtungen vom 18. März bis zunächst 19. April weiter in den Einrichtungen betreut werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten. Dabei geht es um Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung. Dies muss bei den Einrichtungen beantragt werden. Anträge und Bestätigungsformulare für Arbeitgeber kann man auf der Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de herunterladen. Die Formulare werden auch den Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Zudem bittet die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus hinsichtlich des Coronavirus momentan nur in den Fällen aufzusuchen, die nicht telefonisch erledigt werden oder noch etwas warten können. „Das Ansteckungsrisiko muss für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung soweit es geht minimiert werden“, sagt Bürgermeister Marco Diethelm. Wer das Rathaus besucht, wird wie immer mit einem Lächeln begrüßt, auf den üblichen Händedruck wird allerdings verzichtet. Entsprechende Schilder weisen die Besucherinnen und Besucher darauf hin. Besuche zu Hochzeitsjubiläen und Geburtstagen des Bürgermeisters oder seiner Stellvertreter werden auch in Absprache mit anderen Kommunen im Kreis Gütersloh zurzeit ausgesetzt. „Da ältere Menschen besonders gefährdet sind, möchten wir das Risiko für die Jubilare nicht erhöhen und bitten um Verständnis“ so Diethelm weiter. Auch die Hallenbäder in beiden Ortsteilen wurden bereits am Samstag bis auf Weiteres vorrübergehend geschlossen. 13.03.2020 Veranstaltungen in Herzebrock-Clarholz mit Ordnungsamt abstimmen - Öffentliche Gebäude bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz informiert, dass die Aktion Saubere Landschaft am Vormittag des Samstags,14. März wie geplant stattfindet. Lediglich den gemeinsamen Imbiss wird es nicht geben. Außerdem empfiehlt die Gemeinde ab dem 14. März die Besuche in Alten-, Behinderten und Pflegeeinrichtungen in der Gemeinde auf ein Minimum zu reduzieren. Ein mögliches Besuchsverbot wird aktuell mit der Pflege- und Heimaufsicht diskutiert. Alle geplanten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen zwingend mit dem Ordnungsamt der Gemeinde unter den Telefonnummern 05245-444166 oder 05245-444117 abgestimmt werden. Auch für andere Veranstaltungen kann man sich mit Fragen an das Ordnungsamt wenden. Sporthallen, Hallenbäder und andere öffentlichen Gebäude wie etwa die Zehntscheune und die Jugendhäuser werden ab Mittwoch geschlossen

Schulschließung ab Montag

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4. Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.   Das ist der aktuelle Sachstand, der gegebenenfalls kurzfristig angepasst wird.

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