Anzeige: taxnavigator informiert zum Soforthilfeprogramm Corona

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Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. taxnavigator hat Euch die aktuellen Informationen zur Beantragung der Corona-Soforthilfe für Unternehmen in NRW zusammengestellt. Die Informationen der Behörde haben sie durch eigene Erläuterungen (in rot) ergänzt, um die Beantragung zu vereinfachen. Ebenso haben sie die im Antrag angeführten zusätzlichen Dokumente (EU-Verordnung und Wirtschaftszweigklassifikation) als Anlage beigefügt. Der Musterantrag soll helfen, den Antrag auf der Seite der Bezirksregierung selbst auszufüllen: Musterantrag Corona Soforthilfe 2020Information Corona Soforthilfe (Stand 26.03.20 mit Ergänzungen von taxnavigator)Amtsblatt Europäische UnionGliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweig Wichtig ist, dass Ihr den Antrag nur stellen dürft, falls Ihr am 31.12.2019 noch nicht in der Krise wart. Die im Anhang beigefügte EU-Verordnung stellt dabei im Wesentlichen auf den Verbrauch des hälftigen Eigenkapitals (nur bei GmbHs und GmbH & Co. KGs), die Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen ab. Insbesondere die insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn Ihr am 31.12.2019 mehr als 10% Eurer fälligen Verbindlichkeiten nicht bis zum 21.01.2020 begleichen konntet. Ebenso solltet Ihr den Antrag nicht stellen, wenn Ihr aktuell noch keine Liquiditätsprobleme habt und auch keine Liquiditätsprobleme aufgrund der Corona-Krise in den nächsten 3 Monaten erwartet. Für Rückfragen steht Euch das Team taxnavigator aus Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh gerne zur Verfügung. Weitere Informationen findet Ihr hier: https://www.taxnavigator.de/aktuelles/soforthilfe-in-corona-zeiten

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