Veranstaltungen nach dem 20. April: Absagen oder nicht?

Veranstaltungen nach dem 20. April: Absagen oder nicht?

Größere Veranstaltungen nach 20. April: Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz empfiehlt, noch nicht abzusagen.

Absagen oder nicht? Die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz bekommt vermehrt Anfragen, beispielsweise von Vereinen, wie mit Veranstaltungen, die nach dem 20. April 2020 stattfinden sollen, umzugehen ist. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass größere Veranstaltungen mit mehreren 100 Personen auch nach dem Stichtag verboten bleiben werden. Es ist aber notwendig, die entsprechenden Erlasse abzuwarten und nicht vorher schon Veranstaltungen von sich aus abzusagen, um mögliche Ersatzleistungen vom Staat nicht auszuschließen und eventuelle Regressforderungen von Dritten so gering wie möglich zu halten. Ganz konkret hat die Gemeindeverwaltung mit der Schützenbruderschaft St. Hubertus Clarholz-Heerde gesprochen und empfohlen, das für Anfang Mai geplante Bezirksschützenfest nicht selbstständig abzusagen, sondern die Erlasse abzuwarten. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass das Bezirksschützenfest nicht stattfinden können wird.

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