Gemeinde stellt Antrag auf Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau im Außenbereich

Gemeinde stellt Antrag auf Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau im Außenbereich

Dringlichkeitsbeschluss zum Glasfaserausbau in Herzebrock-Clarholz: Gemeinde stellt Antrag auf Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau im Außenbereich.

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus‘ sind in der Gemeinde alle politischen Sitzungen für März und April abgesagt worden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird frühestens am 9. Juni, der Rat erst am 24. Juni wieder tagen können. Deshalb werden aktuell dringende Themen auf anderen Wegen als üblich entschieden. So haben die Fraktionsvorsitzenden in Herzebrock-Clarholz Ende März im Rahmen einer Telefonkonferenz eine Dringlichkeitsentscheidung zum Glasfaserausbau getroffen. Ziel ist es, möglichst schnell mit dem Ausbau im Außenbereich beginnen zu können. Für den Glasfaserausbau des Außenbereichs hatte die Gemeinde Anfang Juni 2019 einen entsprechenden Förderantrag beim Bund gestellt. Er wurde positiv beschieden, seit August 2019 liegt der Zuwendungsbescheid vor. Im Anschluss an die Bewilligung der Beraterförderung wurden sowohl die Beratungsleistungen für die Erstellung und Begleitung eines Förderantrags zur Breitbandversorgung des Außenbereichs gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ausgeschrieben, als auch die dafür erforderliche Markterkundung gestartet. Der Auftrag für die Beratungsleistung wurde im Dezember 2019 an die Corwese GmbH aus Heretsried erteilt. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens liegen seit Ende Dezember 2019 vor. Auf Grundlage dieses Verfahrens sowie weiterer Daten der Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG (NHC) zum Stand des Glasfaserausbaus wurde in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. März eine erste Kostenschätzung vorgestellt. Für den Bau der passiven Infrastruktur ist demnach mit Kosten in Höhe von rund 14 Millionen Euro zu rechnen. Der Bund fördert diese Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Darüber hinaus finanziert das Land Nordrhein-Westfalen Infrastrukturprojekte in einer Co-Finanzierung mit 40 Prozent der Kosten. Damit bleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von zehn Prozent, in diesem Fall etwa 1,4 Millionen Euro. Im Haushaltsplan der Gemeinde wurden bereits eine Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt. Die genauen Kosten, die auf die Gemeinde zukommen, werden allerdings erst nach der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen bekannt. Sollten die im Ausschreibungsverfahren ermittelten Kosten den bisherigen Ansatz im Haushalt 2021 übersteigen, muss der Eigenanteil in einem Nachtragshaushalt angepasst werden. Mit dem jetzt getätigten Beschluss für eine Antragstellung für die Förderverfahren beim Bund sowie beim Land Nordrhein-Westfalen schafft der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Voraussetzungen für den geförderten Ausbau des Glasfasernetzes im Außenbereich. Sobald die vorläufigen Förderbescheide von Bund und Land vorliegen, wird die Gemeinde im Rahmen einer Ausschreibung einen Betreiber für das von ihr zu errichtende Glasfasernetz suchen, um möglichst noch in diesem Jahr mit dem Ausbau beginnen zu können.

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