Kommunaler Friedhof in Herzebrock-Clarholz bietet pflegefreie Grabstätten

Kommunaler Friedhof in Herzebrock-Clarholz bietet pflegefreie Grabstätten

Kommunaler Friedhof in Herzebrock-Clarholz bietet pflegefreie Grabstätten und pflegeeinfache Gemeinschaftsgrabanlagen.

Da sich heute viele Hinterbliebene nicht mehr dauerhaft um eine Grabstätte kümmern können, entscheiden sie sich oft für ein pflegefreies Grab oder für eine Grabstelle innerhalb einer Gemeinschaftsgrabanlage. Auch auf dem kommunalen Friedhof in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz gibt es diese Grabarten. Dort ist jedoch keine individuelle Gestaltung möglich. Dem Nutzungsberechtigten steht kein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht zu. Die pflegeeinfachen Gemeinschaftsgrabanlagen sind so gestaltet, dass das Aufstellen einer Grablampe und einer Grabvase möglich ist. Von größeren Gebinden und dem Einpflanzen von Gewächsen bittet die Friedhofsverwaltung abzusehen, denn die Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn die Bepflanzung auf der vorgesehenen Fläche bleibt. Auf den pflegefreien Grabstätten, den Rasengräbern, stehen zentrale Ablageflächen zur Verfügung. Vorübergehender Grabschmuck wie etwa Grablichter, Blumen, Grabdekoration und ähnliches darf nur in dem dafür vorgesehenen Randbereich abgelegt werden. Um hier die Rasenmahd zu gewährleisten, ist eine Mähkante von mindestens fünf Zentimetern freizuhalten. Für Fragen zu den entsprechenden Grabarten steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter der Nummer 05245 444-196 zur Verfügung.

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