Auch bei schönem Wetter gelten die Schutzvorschriften 

Auch bei schönem Wetter gelten die Schutzvorschriften 

Nach der CoronaSchVO ist der Verzehr von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen und in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Des Weiteren ist auch Picknicken an öffentlichen Örtlichkeiten nicht gestattet. Ziel dieser Verbote ist es, dass sich keine Gruppen bilden. In den letzten Tagen haben sich jedoch immer wieder Menschen nicht an dieses Gebot gehalten, teilweise vielleicht auch aus Unwissenheit. Wenn eine Familie mit mehreren Kindern ein Eis isst und die Eltern dabei auf der Wiese sitzen, kommt es natürlich zu Situationen mit anderen Kindern, wobei die notwendige Distanz nicht gewahrt werden kann. Da das Ordnungsamt immer wieder Verstöße gegen das Verzehrverbot feststellt, werden nun folgende verdeutlichende Hinweise durch die Gemeinde im Ort vorgenommen:  Am Paul-Craemer-Platz und der Grünfläche am Kriegerdenkmal im Ortsteil Herzebrock werden Hinweisschilder mit dem Verzehrverbot auf diesen Plätzen aufgehängt. Diese Hinweise werden auch an den Sitzbänken in direkter Nähe zu den Eisdielen in beiden Ortsteilen angebracht.  Natürlich gilt das Verzehrverbot nicht nur für die Eisdielen, sondern für sämtliche Verkaufsstellen, die Speisen und Getränke verkaufen, wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Imbisse und Tankstellen. Der Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung sieht bei einem Verstoß gegen das Verzehrverbot eine Geldbuße in Höhe 200 Euro pro Person vor, beim Picknicken sogar 250 Euro. Bisher wurden aufgrund der Verstöße gegen das Verzehrverbot noch keine Bußgelder verhängt, dies wird jedoch künftig konsequent geahndet. Daher der Aufruf des Bürgermeisters an die Bürgerinnen und Bürger: „Sie dürfen natürlich weiterhin Eis und andere leckere Speisen holen, aber bitte verzehren Sie diese zu Hause oder zumindest verteilt im ausreichenden Abstand zur Verkaufsstelle und anderen Personen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir die aktuellen Lockerungen beibehalten und vielleicht sogar ausdehnen können.“

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