Eichenprozessionsspinner: Maßnahmen zur Bekämpfung

Eichenprozessionsspinner: Maßnahmen zur Bekämpfung

Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz informiert zum Eichenprozessionsspinner: Unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung.

Wie schon im letzten Jahr rechnet die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz auch in 2020 mit einem Auftreten des Eichenprozessionsspinners (EPS). Zwar ist der Falter an sich harmlos, doch seine Raupen tragen ab dem dritten Larvenstadium Brennhaare, die auf der Haut und an den Schleimhäuten der Menschen allergische Reaktionen hervorrufen können. Die Beschwerden reichen von heftig juckenden Hautausschlägen bis zu Asthmaanfällen. „Bei Kontakt mit den Brennhaaren sollte man Kleidung und Schuhe ausziehen und nicht in den Wohnbereich bringen. Die Kleidung sollte man bei mindestens 60°Celsius waschen. Die gereizten Hautbereiche darf man nicht kratzen. Man sollte kalt duschen, die Haare waschen sowie die Augen mit lauwarmem Wasser und den Mund mit kaltem Wasser reichlich spülen. Bei Beschwerden gilt es, den Hausarzt aufzusuchen“ rät Julia Kunte vom gemeindlichen Ordnungsamt. Die Gemeinde arbeitet mit einer Fachfirma zusammen, um die Raupen und Nester auf den gemeindlichen Grünflächen zu entfernen. Dazu werden die Nester und Tiere unter höchsten Schutzauflagen wie dem Tragen von Schutzanzügen und Atemmasken abgesaugt und der Verbrennung zugeführt. Aus Umweltschutzgründen hat sich die Gemeinde gegen den Einsatz von Bioziden entschieden. Ob eine Absaugung beauftragt wird, richtet sich nach dem Standort der befallenen Eiche und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad. Dazu wurden die öffentlichen Bereiche in zwei Prioritätsstufen eingeteilt. Priorität eins haben Kindertageseinrichtungen, Schulen, Spiel-, Sport- und Bolzplätze sowie Bushaltestellen. Zur Priorität zwei zählen Wohngebiete und die Klostergärten beider Ortsteile. In allen übrigen Bereichen wird in der Regel keine Entfernung vorgenommen. An Wegen, wie beispielsweise dem Gräftenweg in Clarholz, werden Warnschilder aufgestellt. Bei Bedarf erfolgt eine Sperrung betroffener Bereiche. Eine flächendeckende Beseitigung ist jedoch weder möglich noch sinnvoll. Der Eichenprozessionsspinner mit seinen Auswirkungen ist eine Naturerscheinung und als solche einzuordnen. Einigen Vogelarten dient die Eichenprozessionsspinnerraupe als Futter, sodass die Raupen auch auf natürliche Weise dezimiert werden können. Der Bauhof hat versuchsweise 40 Nistkästen an zwei Standorten im Gemeindegebiet aufgehängt, um gezielt die Vogelpopulation zu stärken. Wenn die Maßnahme Erfolg zeigt, werden in den nächsten Jahren weitere Nistkästen aufgehängt. Weiterhin wird die Wirksamkeit der neuartigen „EPS-Falle“ in einem abgegrenzten Bereich getestet. Dabei werden schwarze Köderbeutel an Eichen angebracht, die einen Botenstoff enthalten. Dieser Botenstoff lockt die Raupen an. Durch ein Plankton im Beutel werden die Raupen bei Kontakt ausgetrocknet. Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an Baumbeständen auf privateigenen Grundstücken sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Bekämpfung sollte ebenfalls nur von Fachunternehmen durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie auch die Bürgerinnen und Bürger bei der Stärkung der Population der natürlichen Feinde des Eichenprozessionsspinners behilflich sein können: Man kann beispielsweise Nistkästen, Wildbienenhotels und Florfliegenkästen aufstellen. Dazu steht die Abteilung Umwelt unter der Telefonnummer 05245-444 199 gern beratend zur Seite. Wer an gemeindlichen Bäumen Nester des Eichenprozessionsspinners sieht, kann dies vorzugsweise per Email, unter genauer Angabe des Standorts und Anzahl der betroffenen Bäume, an julia.kunte@gt-net.de melden. Telefonische Meldungen sind unter 05245–444 0 möglich. Auf der Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de kann man ein Merkblatt zum Eichenprozessionsspinner finden.   Informationen rund um den Eichenprozessionsspinner finden Sie hier in einem Merkblatt Eichenprozessionsspinner zusammengefasst.

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