Keine Beiträge für offene Ganztagsbetreuung

Keine Beiträge für offene Ganztagsbetreuung

Weitere Dringlichkeitsentscheidung in Herzebrock-Clarholz: Keine Elternbeiträge für die Ganztagsgrundschule im Mai. Dem Vorschlag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen folgend, hat der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz jetzt in einer weiteren Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsbetreuung in den drei Grundschulen Boland-, Josef- und Wilbrandschule vom 27. April bis 31. Mai auszusetzen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte am Freitag, 13. März alle Kommunen in NRW angewiesen, den Schulbetrieb bis auf Weiteres komplett einzustellen. Am 27. April hat das Land erste Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wieder gelockert. Diese betreffen auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Für die Eltern der Grundschulkinder stellt es jedoch auch weiterhin eine unbillige Härte dar, wenn die Beiträge, ohne dass die Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können, für diesen Zeitraum erhoben werden. Zudem müssen sie selbst die Kinderbetreuung, zum Teil auch kostenpflichtig, organisieren oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. „Um für die betroffenen Eltern schnell Klarheit über ihre finanziellen Verpflichtungen aus dem Betreuungsverhältnis zu schaffen, haben wir umgehend reagiert. Mit der während der Corona-Pandemie inzwischen erprobten Verfahrensweise der Dringlichkeitsentscheidung machen wir die Vorschläge der Landesregierung auch für die Gemeinde verbindlich“ erklärt Bürgermeister Marco Diethelm. Für die Kindergartenbeiträge ist der Kreis Gütersloh zuständig. Auch dort sollen nach Festlegung des Kreises bis Ende Mai keine Elternbeiträge erhoben werden. Die politischen Gremien müssen aber noch zustimmen. Für die Verpflegungspauschale ist die Volkshochschule Reckenberg-Ems verantwortlich. „Wir rechnen damit, dass auch diese Beiträge für den Zeitraum entfallen werden“, so der Bürgermeister weiter. Zudem wird die Gemeinde entsprechende Anträge zur Übernahme von 50 Prozent der ausfallenden Beiträge beim Land stellen, um den Finanzausgleich in Anspruch nehmen zu können.

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