Zwischenstand der Corona-Tests in ansässigen Schlachtbetrieben

Zwischenstand der Corona-Tests in ansässigen Schlachtbetrieben

Nach Veröffentlichung der ersten 784 Proben (Stand 13.5. 14:00) aus den risikostärksten Bereichen vom Tönnies Standort in Rheda-Wiedenbrück, sind hiervon null positiv getestet. Dies hat der Kreis Gütersloh heute bekannt gegeben. Bis jetzt wurden mehr als 2100 Proben von Tönnies Mitarbeitern genommen, die Auswertung erfolgt im OWL Testcenter, das täglich 500 Probeanalysen vorgesehen hat. Weitere Probennahmen folgen in den kommenden Tagen. „Die Ergebnisse bestätigen, dass wir keine COVID -19 Großlage wie in anderen Landkreisen haben,“ sagt Dr. Gereon Schulze Althoff, Leiter des Pandemiestabs bei Tönnies. „Auch nach diesem Zwischenergebnis setzen wir unsere Strategie zur Risiko-Minimierung fort. Wir entscheiden lageorientiert und bauen auf diesem Wissen auf, wenn positive Testergebnisse eintreffen.“ „Mit unserem 14-Punkte-Plan, der den Behörden übergeben wurde, erweitern wir unsere Vorgaben in den Bereichen Wohnen, Transport und Arbeit.“ Kernelement des Hygienekonzepts ist die eigenverantwortliche Verstetigung der Probennahme, nach der Statuserfassung durch die behördlichen Tests. Hierfür setzt Tönnies auf ein risikobasiertes Testkonzept in einem eigenen Testcenter. „Mit den nun begonnen sehr umfangreichen behördlichen Tests erhalten wir einen aktuellen Status. Darauf können wir aufbauen und unsere Strategie der Infektionsketten-Unterbrechung noch besser umsetzen“, beschreibt Dr. Schulze Althoff die Situation. Für die kommenden Wochen und Monate, in denen sich die Pandemie-Situation fortsetzt, wird das Unternehmen die Tests im eigenen Testcenter fortsetzen. Die Arbeit des Unternehmens ist seit Beginn der Pandemie auf zwei Dinge ausgerichtet: den Schutz der Mitarbeiter und die Versorgungssicherheit mit Fleisch und Wurst. Seit Februar analysiert und bewertet das Unternehmen kontinuierlich die Maßnahmen im Pandemie-Krisenstab. Diese Arbeit wird in den folgenden Wochen fortgesetzt, nun mit den nochmals verschärften Regeln des Hygienekonzepts. „Die politischen Äußerungen der vergangenen Tage sind für mich verwunderlich, schließlich halten wir uns an Recht und Gesetz, sind Vorreiter in Sachen Wohnen und schaffen übergesetzliche Standards“, sagt Clemens Tönnies. „Wir bieten an, unsere Erfahrungen an einem runden Tisch mit den Arbeitsministern Karl-Josef Laumann und Hubertus Heil einzubringen, es besteht Bedarf an einem konstruktiven Dialog.“ Tönnies fordert in diesem Zusammenhang von der Politik bundeseinheitliche Regelungen und Auditierungen von Wohnungen. „Wir brauchen verlässliche Standards, die überprüft und auditiert werden. Das gilt branchenübergreifend für die Fleischbranche, genauso wie für das Bauwesen, den Maschinenbau, Dienstleistungssektor oder Online-Versandhandel.“ Das Tönnies Hygienekonzept im Detail:

  1. Aufbau eines Tönnies Testcenters für PCR-Tests auf COVID-19.
  2. Freiwillige PCR-Testung von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2, wenn nicht schon behördlich durchgeführt.
  3. PCR-Testung aller Beschäftigten, die bisher in Wohneinheiten > 10 Personen lebten.
  4. PCR-Testung aller Beschäftigten, die > 96 Stunden nicht im Betrieb waren.
  5. PCR-Testung im Wohn- und Besuchsumfeld bei zukünftigen Frühwarnmeldungen der Gesundheitsbehörden.
  6. PCR-Testung aller Fieberpositiven der täglichen Temperaturmessungen mit Thermoscanner an den Produktionseingängen.
  7. Quarantäne aller neuen Mitarbeiter bis zur Vorlage eines Negativbefundes.
  8. Vorhalten von Stand-by Quarantäne Wohnraum für Infizierte.
  9. Wöchentliches Antikörperscreening einer repräsentativen Stichprobe im Tönnies-Labor zur Ermittlung einer potentiellen Dunkelziffer.
  10. Reduktion der Wohneinheit auf maximal 10 Personen pro Wohneinheit. Keine Sammelunterkünfte wie ehemalige Kasernen.
  11. Dringende Bitte um Besuchsminimierung von Externen für alle Beschäftigten.
  12. Intensivierung der Wohnraumberatung durch die Tönnies Integrationsbeauftragte.
  13. Reduktion der Transportdichte in PKW auf maximal 5 Passagiere/ Fahrzeug mit Mundschutzpflicht.
  14. Einrichtung eines kooperativen Frühwarnsystems mit den Gesundheitsämtern der Landkreise. Bei Covid-positiven von Dienstleistern direkt Meldung auch im Fall, dass eine Kontaktpersonen-Ermittlung am Arbeitsplatz nicht erforderlich ist.
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