Lockdown für den Kreis Gütersloh

Lockdown für den Kreis Gütersloh

Aufgrund der Corona-Ausbruchs im Kreis Gütersloh gilt ab nun wieder ein Kontaktverbot wie im März vor den Lockerungen, das hat soeben NRW-Ministerpräsident Laschet verkündet. Das Land NRW hat zusammen mit dem Robert Koch Institut ein Sicherheitspaket erarbeitet:

  1. Lockdown: Das Infektionsgeschehen kann auf einen Bereich bei Tönnies lokalisiert werden. Bei Nicht-Mitarbeitern der Firma Tönnies wurden bisher nur 24 Neu-Infektionen im ganzen Kreis Gütersloh verzeichnet. Die Situation soll sich jedoch weiter beruhigen. Daher die Kontaktbeschränkungen bis zum 30.06.2020. Testungen sollen ausgeweitet werden, um festzustellen, ob auch über die Mitarbeiter hinaus der Virus in der Bevölkerung verbreitet ist. Das kann bisher nicht beurteilt werden. Innerhalb von 7 Tagen können hier weitere Aussagen getroffen werden.
    • Kontaktbeschränkung (Bewegung im öffentlichen Raum im Familien- und Haushaltsverbund oder 2 Personen)
    • Freizeitaktivitäten im geschlossen Raum werden unterbunden, wo keine Maskenpflicht besteht
    • Konzerte, Aufführungen, Museen, Kinos, Bars werden geschlossen
    • Sport in geschlossene Räumen wird untersagt
    • Fitnessstudios werden geschlossen
    • Versammlungen sind untersagt
    • Indoor-Spielplätze, Schwimmbäder und Saunen werden geschlossen
    • Picknicken und Grillen im öffentlichen Räumen sind untersagt
    • Gastwirtschaftlicher Thekenbetrieb wird untersagt
    • Restaurantbesuche nur für Personen eines Haushaltes
    • Reisebus- und sonstige Gruppenreisen in Bissen sind untersagt
    • Kontaktsportarten sind untersagt, auch im freien
  2. Forcieren der Quarantäne der Mitarbeiter: 100 Mobile Teams gehen weiterhin zu den in quarantäne gesetzten Mitarbeitern.
  3. Tests werden ausgedehnt: Altenheime und Pflegeheime werden getestet. Bürger können sich freiwillig und kostenlos testen lassen. Es soll eine repräsentative Testung der Bevölkerung durchgeführt werden. Alle Mitarbeiter der Fleischindustrie in NRW werden getestet.
  4. Zusammen mit der IHK sollen weitere Subunternehmer ihre Mitarbeiter in Gemeinschaftsunterkünften testen lassen.
  5. Medizinische Versorgung sichern: Plätze in benachbarten Kreisen werden freigehalten zur kurzfristigen Belegung frei gehalten.

Es handelt sich um eine beschränkte Maßnahme zur Vorsicht. Sie soll so schnell wie möglich wieder zurück genommen werden, wenn das Infektionsgeschehen wieder zurück geht. **Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz stellt schnellstmöglich Informationen zusammen, wie es jetzt weiter geht. Es können noch keine telefonische Auskünfte gegeben werden. **

Corona Testzentrum in Gütersloh

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat bekannt gegeben, dass die allgemeine Bevölkerung des Kreises Gütersloh sich ab heute im Corona-Diagnosezentrum (CDZ) am Carl-Miele-Berufskolleg in Gütersloh ab 14 Uhr testen lassen kann. Auch die niedergelassenen Ärzte im Kreis Gütersloh können Corona-Tests an Personen, ohne coronatypische Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber durchführen. https://www.kvwl.de/

Neuerung für alle Bürgerinnen und Bürger: Jeder Hausarzt testet jetzt auch Symptomlose.

Seit heute können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh, die keine Symptome haben, auch bei ihrem Hausarzt auf das Coronavirus testen lassen. Das sieht eine Vereinbarung vor, die die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWK) auf den Weg gebracht hat. Bisher musste man ohne Symptome ein Diagnosezentrum ansteuern. Das erste hatte die KVWL am Carl-Miele-Berufskolleg in Gütersloh heute in Betrieb genommen, dort kann man ohne Anmeldung Abstriche machen, es ist aber mit Wartezeiten zu rechnen. Seinen Hausarzt sollte man vorher telefonisch kontaktieren, um unnötige Wartezeiten in der Praxis.

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