Kaufvertrag interkommunales Gewerbegebiet

Kaufvertrag interkommunales Gewerbegebiet

Kaufvertrag für den ersten Meilenstein des interkommunalen Gewerbegebiets an der B513 unterzeichnet: Bauleitplanungen startet noch in Jahr 2020.

Gütersloh/Harsewinkel/Herzebrock-Clarholz. Ein interkommunales Gewerbegebiet auf dem ehemaligen, lange von der britischen Armee als „Princess Royal Barracks“ genutzten Flugplatz-Gelände an der Marienfelder Straße (B 513): Das ist das gemeinsame Ziel der Kommunen Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz und der von ihnen zu diesem Zweck gegründeten Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH. Mit dem Kauf einer rund 20 Hektar großen Fläche kann das Projekt nun in die konkrete Vorbereitung gehen. Der Kaufvertrag ist am heutigen Mittwoch (1.7.) unterzeichnet worden. Im Juni ist in den Gremien der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH und den Gremien der Kommunen Harsewinkel, Gütersloh und Herzebrock-Clarholz über den Ankauf der Fläche beraten worden. Alle Gremien stimmten dem Kaufpreis und dem mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ausgehandelten Kaufvertrag zu. Es handelt sich um die nördlich der Bundesstraße 513 gelegenen Flächen; sie liegen sowohl auf Harsewinkeler als auch auf Gütersloher Stadtgebiet. Zusammen mit einem bereits 2017 erfolgten Ankauf einer landwirtschaftlichen Hofstelle auf Harsewinkeler Seite ist die Gewerbepark Flugplatz GmbH nunmehr Eigentümer von insgesamt etwa 32 Hektar Fläche nördlich der Bundesstraße. „Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum interkommunalen Gewerbegebiet“, hebt Güterslohs Bürgermeister Henning Schulz als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gewerbepark Flugplatz GmbH hervor. „Ich bin – genau wie meine Amtskollegen Sabine Amsbeck-Dopheide für Harsewinkel und Marco Diethelm für Herzebrock-Clarholz – sehr froh, dass wir diese Kaufverhandlung nun abschließen konnten. Jetzt können wir in die Bauleitplanungen und damit in die konkreten Vorbereitungen für das interkommunale Gewerbegebiet gehen, mit dem wir Unternehmen ein neues Angebot machen werden. Der Wirtschaftsstandort Kreis Gütersloh wird durch den künftigen Gewerbepark sicherlich weiter gestärkt und aufgewertet.“ Derzeit werden die erforderlichen Bauleitplanungen auf den Stadtgebieten von Harsewinkel und Gütersloh vorbereitet. Diese sollen Ende des Jahres 2020 in die politischen Beratungen eingebracht werden und es soll eine Bürgerbeteiligung erfolgen. Im Jahr 2022 sollen die Bauarbeiten für das Gewerbegebiet beginnen. Jochen Altrogge, Leiter Verkauf Nordrhein-Westfalen bei der BImA, blickt positiv zurück und in die Zukunft: „Wir freuen uns, die umfangreichen Vertragsverhandlungen nunmehr zum Abschluss gebracht zu haben und bedanken uns bei den beteiligten Kommunen für die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit im Zuge des Konversionsprozesses. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Entwicklung und Vermarktung der restlichen Konversionsflächen in ähnlich positiver Weise gelingen wird.“ Die deutlich größeren, südlich gelegenen Flächen waren noch nicht Gegenstand der Verhandlungen. Diese Verhandlungen beginnen zu einem späteren Zeitpunkt. Für dieses Gelände wird zudem frühestens im Jahr 2023 Landesplanungsrecht bestehen. Hintergrund Am Flugplatz an der Marienfelder Straße (B 513) treffen die Gebiete der Stadt Gütersloh, der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz aufeinander. Das Gelände ist 344 Hektar groß. Ein großer Teil der südlich gelegenen Fläche ist vom Bund als Nationales Naturerbe ausgewiesen worden. Um auf einer Fläche im nördlichen Bereich von rund 120 Hektar ein interkommunales Gewerbegebiet zu realisieren, haben die drei Kommunen im Januar 2017 die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet, die die Liegenschaft erwerben und entwickeln soll. Die Stadt Gütersloh hält 70 Prozent der Anteile an der GmbH, die Stadt Harsewinkel 20 Prozent und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz 10 Prozent.

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