ADFC und Gemeinde Herzebrock-Clarholz starten gemeinsame Aktion

ADFC und Gemeinde Herzebrock-Clarholz starten gemeinsame Aktion

"Gib mir 1,50 Meter“ für mehr Sicherheit im Radverkehr 1,5 Meter Abstand halten gilt nicht nur als Pandemie-Prävention, sondern auch im Straßenverkehr. Radfahrer teilen sich in Herzebrock-Clarholz häufig die Fahrbahn mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Hier werden sie von Auto- und Lastwagenfahrern besser wahrgenommen. Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt aber auch erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und LKW-Fahrer beim Überholen von Radfahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer gefährdet. Schon die durch das überholende Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen von Radfahrern führen. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,50 Meter Abstand zu Radfahrenden halten. Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 Stundenkilometern sind zwei Meter Abstand erforderlich. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz und der ADFC Kreisverband Gütersloh haben nun eine gemeinsame Aktion gestartet, um auf diesen Mindestabstand hinzuweisen. Hierzu werden nach und nach einzelne kommunale Fahrzeuge mit einem gut sichtbaren Aufkleber ausgestattet, der auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter hinweist. Bürgermeister Marco Diethelm sagt: „Wir möchten den Anteil des Radverkehrs in Herzebrock-Clarholz steigern und daher liegt uns insbesondere auch die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern besonders am Herzen. Vielen Autofahrern ist häufig noch nicht bekannt, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen erforderlich und seit 2020 auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund unterstützen wir sehr gern diese Initiative des ADFC.“ Heribert Dudler, Stellvertretender Vorsitzender des ADFC Gütersloh, ergänzt: „Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, einen vollständigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrenden zu vollziehen.“ Das enge Überholen von Radfahrenden führe laut Heribert Dudler einerseits zu Unfällen im Vorbeifahren. Andererseits werden durch zu enges Überholen Radfahrer an den rechten Straßenrand gedrängt. Als Folge fahren viele Radfahrer im Türöffnungsbereich parkender Autos und geben sich damit in eine akute Unfallgefahr. Außerdem sollten Radfahrer den äußerst rechten Fahrbahnbereich vermeiden, um Stürzen aufgrund von Unrat, Unebenheiten, Gullideckeln oder hohen Bordsteinen vorzubeugen. Über den ADFC Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit über 185.000 Mitgliedern, der die Interessen von Radfahrern und Fußgängern unterstützt. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählt Verkehrspolitik, die Durchführung von Radtouren und Verbraucherschutz.   Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an. Weitere Informationen über den ADFC im Kreis Gütersloh stehen im Internet unter der Adresse www.adfc-guetersloh.de zum Abruf bereit. Dort ist auch die Mängel-Datenbank zu finden, wo der Club bereits über 200 Mangelmeldungen mit Fotos allein für den Kreis Gütersloh zusammengetragen hat.

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