Halbierte Beiträge für Kinderbetreuung im August

Halbierte Beiträge für Kinderbetreuung im August

Herzebrock-Clarholz orientiert sich an Entscheidung des Kreisausschusses. Wie schon im Monat Juli erhebt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz auch für den August halbierte Beiträge für die Kinderbetreuung. Damit orientiert sich die Gemeinde an einer entsprechenden Entscheidung des Kreisausschusses vom 15. Juli. Bereits im Juni hatte der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde beschlossen, sich in Herzebrock-Clarholz an die diesbezüglichen Entscheidungen auf Kreisebene anzulehnen. Das heißt konkret, es werden im August halbe Beiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen erhoben. Dies gilt ebenso für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS). Auch die Verpflegungspauschale in der OGS wird halbiert und beträgt somit 29 Euro pro Kind. Alle Eltern erhalten einen entsprechenden Bescheid.

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