Stichwahl zum Amt des Bürgermeisters

Stichwahl zum Amt des Bürgermeisters

Stichwahl zum Amt des Bürgermeisters in Herzebrock-Clarholz: Verwaltung erläutert die weitere Vorgehensweise.

Die Gemeindeverwaltung informiert zum weiteren Ablauf der Kommunalwahl in Herzebrock-Clarholz. Der zukünftige Rat steht fest. Doch wer ab November Bürgermeister sein soll, muss durch eine Stichwahl am Sonntag, 27. September erst noch ermittelt werden. Zwei der ursprünglich drei Kandidaten für das Amt des Verwaltungschefs haben sich am 13. September qualifiziert und treten gegeneinander an.

„Die Stichwahl ist wichtig, da es wieder bei null losgeht“, informiert Wahlleiter Heinz-Dieter Wette aus dem Rathaus. „Die am 13. September abgegebenen Stimmen zählen nicht. Man muss erneut seine Stimme abgeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird Bürgermeister“, erläutert Wette.

Das Wahlamt der Gemeinde verschickt demnächst an alle Briefwähler die frisch gedruckten Wahlscheine und Stimmzettel zur Stichwahl. Wer nicht schon vor der Wahl am 13. September angegeben hat, per Brief zu wählen, bekommt keine weitere Post, sondern geht am 27. September einfach in sein Wahllokal. Dabei ist es wichtig, sich ausweisen zu können, etwa durch einen Personalausweis oder Reisepass. Der Stimmzettel wird dann vor Ort ausgehändigt.

Heinz-Dieter Wette hat einen wichtigen Tipp parat: „Wer von den Briefwählerinnen und Briefwählern am Mittwoch oder spätestens am Donnerstag vor der Wahl immer noch keine neuen Briefwahlunterlagen im eigenen Briefkasten liegen hat, sollte sich umgehend im Rathaus melden. Dann wird der Briefwahlschein für ungültig erklärt und man kann sich einen neuen Schein abholen. Auf keinen Fall als Briefwähler einfach ohne Schein zur Wahl am 27. September ins Wahlbüro gehen, das ist dann zu spät, dann kann leider nicht gewählt werden.“

Man kann seine Briefwahl auch vorab direkt in einer vorbereiteten Wahlkabine im Rathaus durchführen. Montags von 8 bis 12.30 und von 14 bis 16.30 Uhr, dienstags von 8 bis 12.30 und von 14 bis 17.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr ist das Wahlbüro geöffnet.

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