Überschwemmungsgebiete der Ems werden neu festgelegt

Überschwemmungsgebiete der Ems werden neu festgelegt

Hochwasserschutz in Herzebrock-Clarholz. Die Bezirksregierung Detmold hat für die Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn das seit Oktober 2018 vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet überarbeitet und plant die geänderte Ausweisung durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Auch die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist in ihren östlichen und nordöstlichen Randbereichen von den Planungen betroffen. Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen in Form von Karten und einem Erläuterungsbericht des ermittelten Überschwemmungsgebiets im Rathaus aus. Interessierte Bürger können bis einschließlich 24. November Einsicht nehmen. Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05245 444-199 bei Uwe Schiewe oder per E-Mail an uwe.schiewe@gt-net.de notwendig. Zudem können die Unterlagen sowie weitere Erläuterungen während der Auslegungszeit auch online über die Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de eingesehen werden. Zusätzlich sind dort Pläne abgelegt, auf denen das derzeitige gesetzliche Überschwemmungsgebiet dem geplanten Überschwemmungsgebiet gegenübergestellt wird. Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis einschließlich 7. Dezember bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz oder der Bezirksregierung Detmold schriftlich eingereicht werden. Sven Rose, der Fachbereichsleiter für Planen, Bauen und Umwelt begrüßt das Verfahren der Bezirksregierung. „Die Gefahren, die in unserer Region von einem Hochwasser ausgehen, sind nicht vergleichbar mit denen entlang großer Flüsse. Dennoch können durch die geringen Höhenunterschiede in der Gemeinde größere Flächen mit geringer Höhe überschwemmt werden.“

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