Beisetzungen während der Corona-Pandemie

Beisetzungen während der Corona-Pandemie

Gemeinde Herzebrock-Clarholz verweist auf besondere Regelungen des kommunalen Friedhofs. Trauer verbindet, ein Begräbnis ist emotional. Gerade bei einer Trauerfeier wünscht man sich menschliche Nähe. Aktuell ist das aufgrund des Infektionsgeschehens schwierig. Angesichts der Corona-Pandemie wissen Angehörige kaum, welche Einschränkungen gelten und was erlaubt ist. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat deshalb eine Übersicht erstellt, mit der die Nutzung der kommunalen Trauerhalle und Beisetzungen auf dem Friedhof im Ortsteil Herzebrock geregelt sind. Das hilft nicht bei der Trauer, schafft aber wenigstens etwas Klarheit für die Durchführung der Trauerfeier. In der Friedhofskapelle ist die zulässige Personenzahl auf maximal 40 Trauergäste begrenzt. Darüber hinaus können ein Pastor oder Trauerredner sowie das Personal des Bestattungsunternehmens dort anwesend sein. An der Beisetzung auf dem Friedhof dürfen mehr Personen teilnehmen. Ab 300 Trauergästen ist ein Hygienekonzept vorzulegen. Die Rückverfolgbarkeit aller Kontakte muss dabei gewährleistet sein. Dies gilt sowohl für die Trauerhalle sowie für die Beisetzung unter freiem Himmel. Außerhalb des Sitzplatzes ist in der Trauerhalle und in Warteschlagen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Darüber hinaus müssen Personen, die nicht zu einer Familie oder Lebensgemeinschaft, beziehungsweise einem Haushalt gehören, einen Mindestabstand von eineinhalb Metern wahren. Am Eingang der Halle wird ein Desinfektionsmittelspender bereitgestellt. Jede zweite Bankreihe bleibt unbesetzt. Die Trauerhalle muss zudem dauerhaft belüftet sein. Nach Möglichkeit sollen die hinteren Türen offenstehen. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, auf Gesang in der Kapelle zu verzichten. Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens ist es möglich, dass sich diese Regelungen kurzfristig ändern können.

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