Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

Corona in Herzebrock-Clarholz. In der seit Beginn des Monats geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind einige Regelungen zur Eindämmung der Pandemie verschärft worden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske wurde auf weitere Bereiche in der Öffentlichkeit ausgedehnt. „Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere auf dem Grundstück des Geschäfts, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist eine Alltagsmaske zu tragen.“ Dieser Wortlaut ist in § 3 Absatz 2 Nr. 1a der Coronaschutzverordnung zu finden. Mitarbeiter des Ordnungsamts der Gemeinde Herzebrock-Clarholz kontrollieren derzeit die Einhaltung dieser Maskenpflicht und stellen leider häufig Verstöße fest. Der Leiter des Ordnungsamts, Wilhelm Towara, appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte reduzieren Sie weiterhin Ihre Kontakte, wo immer es geht, halten Sie sich an die Regeln und schützen Sie somit sich selbst und Ihre Mitmenschen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sollte mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein. Je achtsamer und respektvoller wir alle miteinander umgehen, desto eher bekommen wir gemeinsam die Lage in den Griff.“

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