Wintertipps für die Mülltonne

Wintertipps für die Mülltonne

Die Abfallberatung der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz informiert. Frostige Nächte führen leicht zu angefrorenem Abfall, der trotz sorgfältiger Leerung durch die Müllwerker in der Tonne zurückbleiben kann. Damit dies nicht passiert, hat die Abfallberatung der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz hat einige Praxistipps, wie sich Probleme mit angefrorenem Müll in Bio- und Restabfalltonnen verhindern lassen.  Feuchter Bioabfall sollte grundsätzlich getrocknet werden, bevor er in die Tonne kommt. Dadurch wird Feuchtigkeit im Abfallbehälter verhindert, die im Winter festfrieren kann. Zusätzlich sollte der Boden der Biotonne mit zerknülltem Zeitungspapier oder Pappe ausgelegt werden, da dadurch Feuchtigkeit gebunden wird. Die Abfallberatung empfiehlt weiter, die Tonne an einem frostsicheren Standort abzustellen und erst am Tag der Leerung bis spätestens 6 Uhr an die Straße zu stellen. Bei Küchenabfällen ist es hilfreich, sie zunächst gut abtropfen zu lassen und dann einzupacken. Dazu eignen sich Zeitungspapier oder Papiertüten, keine kompostierbaren Bioplastik-Müllbeutel. Für Abfälle, die in die graue Restabfalltonne gehören, kann das Einpacken in Plastiktüten hilfreich sein, um ein Festfrieren des Mülls zu verhindern. Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest. Daher sollte man besonders Bioabfälle niemals in die Tonne hineindrücken. Zusätzlich sollte der Deckel regelmäßig geöffnet werden, um ein Einfrieren zu vermeiden. Ist der Abfallbehälter überfüllt oder steht der Deckel längere Zeit offen, wird es bei Schnee oder Regen in der Tonne schnell nass und der Inhalt kann bei entsprechenden Temperaturen einfrieren. Deshalb ist besonders in der kalten Jahreszeit darauf zu achten, dass der Deckel der Mülltonnen immer verschlossen ist. Sollte der Inhalt der Tonne trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einfrieren, bleibt nichts anderes übrig, als die Abfälle mit einem Spaten oder Besenstiel aufzulockern. Ansonsten verbleibt der Müll dann in der Tonne bis zum nächsten regulären Abfuhrtermin, denn die Entsorger fahren kein zweites Mal an. Verantwortlich sind grundsätzlich die Bürgerinnen und Bürger selbst, nicht der Abfuhrunternehmer. Die Gemeindewerke bitten um Verständnis, dass Abfuhrunternehmer in diesen Fällen nicht nachfahren.

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