Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hatte im Januar mitgeteilt, dass der Kita-Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 ausgesetzt wird. Der Beitrag soll zur Hälfte vom Land und zur anderen Hälfte von den Kommunen getragen werden. Im Kreis Gütersloh erfolgt die Umsetzung der Beitragsbefreiung noch nicht im Januar. Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden mit den Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 verrechnet. Somit soll im Februar 2021 keine Beitragseinziehung erfolgen. Die Elternbeitragsbefreiung gilt auch für die Kindertagespflege, da erreicht werden soll, dass möglichst viele Kinder zuhause bleiben. Zum Hintergrund: Angesichts der Pandemie sind die Eltern seitens des Landes dazu aufgerufen, wenn möglich ihre Kinder zuhause zu lassen. Eine Betreuung in den Kitas ist zwar gegeben, aber die Stundenkontingente sind reduziert. Da in den zehn Kommunen im Kreis Gütersloh, für die der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamts übernimmt, die Beiträge zum Teil bereits eingezogen worden sind, drängte sich Verrechnung mit dem Monat Februar auf. Die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben ein eigenes Jugendamt und entscheiden in eigener Zuständigkeit beziehungsweise haben dies bereits getan. Der Kreisausschuss wird in seiner Sitzung am 1. Februar 2021 über die Gesamtsituation beraten.

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