Parken künftig auf zwei Stunden begrenzt

Parken künftig auf zwei Stunden begrenzt

Gemeindeverwaltung installiert Schilder am Parkplatz Debusstraße/ Konrad-Adenauer-Straße im Ortszentrum Herzebrock. Parkraumbewirtschaftung heißt es im Fachjargon, wenn der Bedarf an Parkplätzen bei einem zu geringen Angebot an Parkraum offiziell geregelt wird. Im Ortszentrum von Herzebrock besteht das Problem mangelnder Parkmöglichkeiten, seitdem an der Debusstraße eine neue, dringend benötigte, Wohnbebauung entsteht. Damit fällt bisheriger Parkraum bei steigendem Bedarf weg. Insbesondere fehlen die Parkplätze für eine kurzzeitige Nutzung, um in den umliegenden Geschäften und auf dem Wochenmarkt einkaufen gehen zu können. Ab Februar soll deshalb auf dem Parkplatz Debusstraße/ Konrad-Adenauer-Straße die bislang uneingeschränkt zulässige Parkdauer auf maximal zwei Stunden begrenzt und somit unerwünschtes Langzeitparken verhindert werden. Im Ergebnis sollen die bislang zum Teil von Dauerparkern belegten Parkplätze den Bürgern wieder vermehrt während des Einkaufens zur Verfügung stehen. Bereits im Februar des letzten Jahres hatte dies der Ausschuss für Verkehr, Sicherheit und Ordnung einstimmig beschlossen. Daraufhin wurde bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh ein Antrag auf Genehmigung einer Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheibe gestellt und genehmigt. Die Parkbeschränkung gilt werktags zwischen 8 und 17 Uhr. Innerhalb dieser Zeit ist das Parken für zwei Stunden erlaubt. Eine gut sichtbar im Auto hinterlegte Parkscheibe soll die Parkzeit dokumentieren. Die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz stellt zurzeit entsprechende Hinweisschilder auf. Eine Überprüfung hinsichtlich der Wirksamkeit der Regelung soll nach sechs Monaten durchgeführt werden.

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