Keine Beiträge für Kinderbetreuung im Januar

Keine Beiträge für Kinderbetreuung im Januar

Herzebrock-Clarholz orientiert sich an Entscheidung des Kreisausschusses Aufgrund der besonderen Umstände hinsichtlich der Kinderbetreuung während des Lockdowns werden die Elternbeiträge in Herzebrock-Clarholz für den Januar ausgesetzt. Das gilt für den Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen sowie den Elternbeitrag und die Verpflegungspauschale in der Offenen Ganztagsschule. Abbuchungen per Lastschrift sind bislang nicht erfolgt. Bereits überwiesene Beiträge werden erstattet. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ausstehende Zahlungen von den Eltern nicht überwiesen werden sollen. Auch für die Randstundenbetreuung wird auf den Elternbeitrag für Januar verzichtet. Damit orientiert sich die Gemeinde an einer entsprechenden Entscheidung des Kreisausschusses. Dieser hat in seiner Sitzung am 1. Februar einstimmig beschlossen, dass die Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und Spielgruppen für den Monat Januar nicht erhoben werden. Bereits im Juni des vergangenen Jahres hatte der Haupt - und Finanzausschuss der Gemeinde beschlossen, sich in Herzebrock-Clarholz bei den Betreuungsangeboten an den Schulen an die Entscheidungen auf Kreisebene anzulehnen.

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