Bürgermeister verlangen Vorstellung der Zahlen zur B64n

Bürgermeister verlangen Vorstellung der Zahlen zur B64n

Gutachter von Straßen.NRW soll Planungstand in Ratssitzungen vorstellen.

Ende Januar informierte Straßen.NRW über neue Entwicklungen zum Planungsstand der B64n. Dabei wurde auf eine 2018 durchgeführte Verkehrsuntersuchung und ein daraus entstandenes Gutachten als Grundlagen dieser Entwicklungen genannt.

In einem gemeinsamen Brief haben sich die Bürgermeister aus vier Kommunen entlang der geplanten B64n jetzt an den Landesbetrieb Straßen.NRW gewandt. Marco Diethelm aus Herzebrock-Clarholz, Peter Horstmann aus Warendorf, Wolfgang Pieper aus Telgte und Rolf Mestekemper drängen auf eine Veröffentlichung des angekündigten Gutachtens zum aktuellen Planungstand.

Darüber hinaus laden drei der Kommunen den Gutachter ein, die Zahlen mittels einer Online-Präsentation rund zwei Wochen nach Veröffentlichung einzeln in den jeweiligen Räten vorzustellen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird nicht zu Präsenzveranstaltungen geladen. Jedem Rat soll die Möglichkeit gegeben werden, die Verkehrsuntersuchung erläutert zu bekommen und zusätzlich Fragen an den Gutachter zu richten.

Die Stadt Telgte bittet darum, die in den Pressemitteilungen von Straßen.NRW erwähnte aktuelle Verkehrsuntersuchung für den Abschnitt der B51 Münster-Telgte zeitnah zu erhalten und unter Beteiligung von Straßen.NRW öffentlich vorgestellt zu bekommen.

Im gemeinsamen Schreiben der Bürgermeister heißt es: „Da wir grundsätzlich auch unsere Bürgerinnen und Bürger über diese neuen Entwicklungen informieren möchten, soll die Vorstellung des Gutachtens zusätzlich entweder aufgezeichnet und anschließend veröffentlicht oder alternativ direkt gestreamt werden.“ Um eine breite Diskussion zu ermöglichen, sollen auch verschiedene Bürgerinitiativen informiert werden.“ Wir möchten auch unseren größten Bürgerinitiativen die Möglichkeit bieten, Fragen an den Gutachter zu formulieren. Dazu werden wir an die Initiativen herantreten und diese auffordern, Fragen zum Gutachten drei Tage vor der Vorstellung schriftlich bei uns einzureichen.“

Die Gemeindeoberhäupter erhoffen sich eine baldige Veröffentlichung des Gutachtens sowie eine konkrete Terminierung der gewünschten Online-Präsentationen.

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