Gemeinde Herzebrock-Clarholz sagt Ratssitzung ab

Gemeinde Herzebrock-Clarholz sagt Ratssitzung ab

Kompetenzübertragung vom Rat auf den Haupt- und Finanzausschuss. Die Sitzung des Rates der Gemeinde Herzebrock-Clarholz am 17. Februar wurde kurzfristig abgesagt. Einen Tag zuvor hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, die Entscheidungskompetenz des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister aufgegriffen, so dass alle Ratsmitglieder aufgefordert worden sind, schriftlich Ihre Stimme zum Antrag der SPD abzugeben. Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat mit 26 Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW entschieden, die Kompetenzen des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Somit wurde die Ratssitzung abgesagt und im Gegenzug wird die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss zu einer Sondersitzung am 25. Februar einladen. Die Tagesordnung dieser Sondersitzung entspricht im Wesentlichen der Tagesordnung der abgesagten Ratssitzung.   Hintergrund Am 26. Januar hatte der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die durch das Corona-Virus verursachte landesweite epidemische Lage bis zum 27. März verlängert. Diese Entscheidung haben alle Fraktionen des Landtages außer der AFD mitgetragen. Während der epidemischen Lage sowie des erneut verlängerten bundesweiten Lockdowns sollen auch privilegierte Veranstaltungen, wie beispielsweise Ratssitzungen, möglichst nicht oder in einem kleineren Rahmen stattfinden. Daraufhin hatte die Verwaltung den Ratsmitgliedern vorgeschlagen, sich mittels einer sogenannten „Soll-Stärken-Vereinbarung“ auf eine Reduzierung der Teilnehmer für die Ratssitzung zu verständigen. CDU, UWG und SPD haben sich für eine Reduzierung ausgesprochen, die Fraktionen Grüne und FDP haben sich dem nicht angeschlossen. Da sich eine Einigung unter den Fraktionen nicht abzeichnete und der Rat am 17. Februar aller Voraussicht nach in voller Stärke zusammentreten würde, hat die SPD gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW einen Antrag zur Übertragung der Entscheidungskompetenz des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss gestellt.   Damit die Entscheidungskompetenz auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Es muss eine epidemische Lage geben und der Beschluss muss mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates getroffen werden. Beide Bedingungen sind erfüllt.   „Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis. In Anbetracht der pandemischen Lage ist diese Verfahrensweise eine gute Lösung. Wir alle sind aufgefordert mit der Situation verantwortungsvoll umzugehen und keine unnötigen gesundheitlichen Risiken einzugehen“, äußert sich Bürgermeister Marco Diethelm.

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