B64n: Stellungnahme der sechs Bürgerinitiativen

B64n: Stellungnahme der sechs Bürgerinitiativen

Stellungnahme der sechs Bürgerinitiativen entlang der geplanten Ausbaustrecke der B51 und B64n zwischen Münster und Rheda-Wiedenbrück und des VCD Regionalverband Münsterland zur Veröffentlichung der neuen Verkehrsgutachten von Straßen.NRW. Die lange erwartete und auch von der Lokalpolitik angemahnte Veröffentlichung der Verkehrsgutachten ist nun durch Straßen.NRW erfolgt. In den Gutachten gilt für alle Berechnungen und Prognosen die Annahme, dass auch in Zukunft der Straßenverkehr immer weiter zunehmen wird. So heißt es: „Insgesamt ist am Kordon um den dargestellten Untersuchungsraum eine Verkehrszunahme um 2,5%-Punkte zu erwarten, der zu einem großen Teil aus den Verkehrszunahmen aus den Autobahnen ergibt. Lässt man diese unberücksichtigt, ist mit einer Steigerung um 1,8%-Punkte zu rechnen. Im Schwerverkehr (SV) ist eine etwas höhere Steigerung zu erwarten. Insgesamt nimmt der Schwerverkehr um 8,7%-Punkte zu, wobei die Entwicklung auf Autobahnen und Landstraßen ähnlich hoch erwartet wird.“ Gleichzeitig wird in den Gutachten eingeräumt, dass diese Verkehrszunahme ohne den Ausbau nicht oder nicht in dem Maße stattfinden würde: „Insgesamt ist zu erkennen, dass die neue Ortsumfahrung durch die Anordnung mehrerer Ortsumfahrungen in relativ kurzem Abstand auf der B64 einige Mehrverkehre anzieht, welche ohne Vorhandensein der Ortsumgehung (BF1) nicht diese Route nutzen würden.“ Die Systematik ist noch immer die gleiche wie ehedem: Straßenverkehr nimmt zu, wenn ihm zusätzliche Angebote gemacht werden. Der schon legendäre Spruch aus dem letzten Jahrtausend „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“, gilt auch heute! Diese Vorgehensweise stellen wir grundsätzlich in Frage! Alle seriösen politischen Parteien warnen inzwischen vor den Folgen des Klimawandels. Deshalb hat der Bund im Dezember 2019 ein Gesetz beschlossen, mit dem die CO2-Emissionen bis 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 gemindert werden sollen. Dabei ist der Verkehrsbereich das größte Sorgenkind, denn sein CO2-Anteil nimmt nicht etwa ab, sondern immer noch zu! Eine wirksame Klimapolitik wird es nur mit einer Veränderung unseres Mobilitätsverhaltens geben. Aus diesem Grund stellen wir die entscheidende Frage an alle politisch Verantwortlichen: Dürfen heute noch Verkehrsprojekte geplant und eventuell durchgesetzt werden, in deren Konsequenz sich der CO2-Ausstoß weiter erhöht? Dass dies bei dem geplanten Ausbau mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens der Fall sein wird, ist offenkundig und dürfte auch von den Befürwortern nicht angezweifelt werden. Schon der Bau der Straße würde hohe Mengen an CO2 emittieren. Die zusätzlich versiegelte Fläche ist dauerhaft ungeeignet für die Kompensation von CO2, da auf der Straße keine Bäume und Pflanzen wachsen können. Weiterhin wird der aller Voraussicht nach auf noch viele Jahre dominierende Verbrennungsmotor in KFZ bei einer Verkehrszunahme für eine Erhöhung der klimaschädlichen Gase sorgen. Die Folgen wären auch für die gewünschte Förderung des Bahn- und Busverkehrs völlig kontraproduktiv. Da es eine Konkurrenz bei der Verkehrsmittelwahl zwischen Öffentlichem Verkehr (ÖV) und Motorisiertem Individualverkehr (MIV) gibt, mindert eine Schnellstraße die Attraktivität des parallelen Bahnverkehrs. Auch der Busverkehr wird durch längere Wege und schnelleren KFZ-Verkehr unattraktiver. Dies gesteht auch das Gutachten ein: „Der Modal-Split Anteil des MIV steigt hingegen um bis zu 3% und zieht sogar Verkehre aus dem straßengebundenen ÖV an. Dies liegt insbesondere an dem unterstellten Ausbau der B51 und der B64 zwischen Münster und Herzebrock-Clarholz und der damit verbundenen Reisezeitverkürzung.“ Hier wird zugestanden, dass der Modal Split sich nicht im Geringsten in die Richtung einer Verringerung des MIV-Anteils zugunsten des Umweltverbunds aus Fahrradverkehr und ÖPNV entwickelt. Und dies obwohl das Gutachten davon ausgeht, dass der Bahnverkehr zwischen Münster und Beelen in Zukunft im Halbstundentakt fährt und damit Potential zu einer deutlichen Erhöhung der Personenkilometer auf dieser Trasse hat. Aber wo ein für die Nutzer kostenloses und schnelles Straßenangebot gemacht wird, wird die parallel fahrende, umweltfreundliche Bahn benachteiligt. Dies alles ist nicht Sinn und Ziel einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik! Aus Sicht der Unterzeichnenden ist die weitere Behandlung dieses Straßenbauvorhabens für alle PolitikerInnen der Gradmesser für ihre klimaschutzpolitische Glaubwürdigkeit. Mit Blick auf die Mobilität von morgen sind zeitgemäße und vernetzte Verkehrskonzepte gefragt, um die individuelle Mobilität zu erhalten und gleichzeitig den Anforderungen an die Bedeutung der Verbindung zwischen dem Münsterland und Ostwestfalen für die regionale Wirtschaft und die zahlreichen PendlerInnen auf der B51/64 und in der Bahnlinie RB67 gerecht zu werden. Bürgerinitiativen und VCD fordern eine Neuplanung dieses wichtigen Verkehrskorridors von Münster nach Rheda-Wiedenbrück unter Berücksichtigung:

  • aller Verkehrsträger mit dem Ziel einer nachhaltigen Mobilität und der vorrangigen Förderung des Umweltverbunds aus Rad-, Bus- und Bahnverkehr
  • der klimapolitisch notwendigen und beschlossenen Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich
  • eines verantwortungsvollen Einsatzes von Steuermitteln durch Investitionen in ein Radschnellwegenetz, in die Leistungssteigerung der Bahnlinie und in Buslinien zur Erschließung der Fläche
  • der Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft
  • der Anforderungen von Landwirtschaft und Landschaftsschutz, vor allem in Bezug auf einen geringen Flächenverbrauch und die Erhaltung ökologisch, landwirtschaftlich und kulturell wertvoller Flächen
  • der Suche nach umweltverträglichen Lösungen für die tatsächlichen Bedarfe des gewerblichen Güterverkehrs, dessen Quelle bzw. Ziel im Planungsraum liegt Konsequenzen und Forderungen
  • Stopp der Planungen zum 3- bzw. 4-streifigen Ausbau der B51/64n als Kraftfahrstraße zwischen Münster und Rheda-Wiedenbrück, die auf einseitig KFZ-orientierten Verkehrsprognosen und unhaltbaren Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren
  • Rückstufung des Ausbauvorhabens in der Bedarfsplanung des Fernstraßenausbaugesetzes zugunsten einer Neubewertung und Neuplanung
  • Ende der Verschwendung von Steuergeldern für Ausbauplanungen aus dem vorigen Jahrtausend, die in keiner Weise einer künftig möglichen und nachhaltigen Mobilität zwischen Münster und Rheda-Wiedenbrück Rechnung tragen
  • Berücksichtigung der aller Voraussicht nach dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens in Folge der Pandemie mit mehr Home-Office und weniger Berufsverkehr

Ein Aufschub der bisherigen Planungen (Moratorium) ist möglich! Der Gesetzgeber kann Änderungen im Bundesverkehrswegeplan vornehmen, wenn es aufgrund von Änderungen der Verkehrsstruktur und der verfügbaren Finanzmittel erforderlich ist. Diese Voraussetzungen sind gegeben! Für das Bündnis der sieben Verbände: Thomas Lins, Schemmstr. 17, 48231 Warendorf, 02581 44911

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