Neue Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh

**Kreis Gütersloh setzt auf Bürgertests **

Gütersloh. Als Beschluss der heutigen Krisenstabssitzung und in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wird der Kreis die sogenannte Corona-Notbremse umgehen und setzt in der ab Dienstag, 30. März, geltenden Allgemeinverfügung auf die Testmöglichkeiten und die Beibehaltung einiger Lockerungen.

In der ab heute (Montag, 29.03) geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind die Maßnahmen zur Notbremse festgelegt. Die wird automatisch in Kraft gesetzt, sobald die Inzidenz in Kreisen und kreisfreien Städten über mindestens drei Tage hinweg die 100er Marke überschreitet – das ist im Kreis Gütersloh der Fall. Das bedeutet, Einzelhandel, Sportstätten und Kultureinrichtungen müssten wieder schließen. Einzige Ausnahme: Es gibt genügend Möglichkeiten zu Bürgertestungen.

Voraussetzung für diese Ausnahmeregel ist ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot von kostenlosen Bürgertestungen. Mit den rund 100 Testmöglichkeiten in Arztpraxen, Apotheken und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) verteilt auf alle 13 Kommunen erfüllt der Kreis diese Vorgabe. In Absprache mit dem Krisenstab werden die Testzentren des DRK ab Dienstag, 30. März, ihre Öffnungszeiten erweitern. Damit erhöhen sich die Testkapazitäten in DRK-Testzentren, Apotheken und Arzt- sowie Zahnarztpraxen auf rund 22.000 pro Woche.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie verschiedene Angebote und Dienstleistungen weiterhin mit Vorlage eines negativen Schnelltestes, der nicht älter als 24 Stunden ist, wahrnehmen dürfen. Achtung: Selbsttests gelten nicht. Der Test muss von einer offiziellen Stelle durchgeführt worden sein. Die Allgemeinverfügung ist online unter http://www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt einsehbar.

„Das kostenfreie Testangebot ermöglicht uns, einige Öffnungen beizubehalten, gleichzeitig können so Infektionen schneller aufgedeckt und weitere Infektionsketten vermieden werden. Das ist enorm wichtig – besonders im Hinblick auf die steigenden Inzidenzwerte. Daher mein Appell an Sie: Nutzen Sie das Angebot und tragen Sie so dazu bei, die Pandemie einzudämmen“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Kreisgebiet, die mit einer Veröffentlichung einverstanden waren, finden Interessierte auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter http://www.kreis-guetersloh.de/corona im interaktiven Schnelltest-Dashboard sowie in Form einer nach Kommunen geordneten Liste. Einige Arztpraxen bieten lediglich Tests für ihre Patienten an und möchten keine Werbung. Wer das kostenfreie Angebote annehmen möchte, sollte vorher einen Termin vereinbaren. Nur so können unnötige Wartezeiten vermieden werden.

Adenauer: „Wir müssen uns auch darauf einstellen, dass wir die Allgemeinverfügung nachschärfen müssen, sollten die Zahlen weiter nach oben gehen. Dann muss es weitere Einschränkungen geben.“

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