Essensgeld bei Offener Ganztagsbetreuung wird einzeln abgerechnet

Essensgeld bei Offener Ganztagsbetreuung wird einzeln abgerechnet

Gemeinde Herzebrock-Clarholz kommt Eltern entgegen.

Bislang hatte sich die Gemeinde Herzebrock-Clarholz bei der Erhebung der Beiträge der Offenen Ganztagsbetreuung (OGGS) an den Entscheidungen des Kreises Gütersloh orientiert. Für die Monate Januar und Februar 2021 wurden die Eltern von der Zahlung des Elternbeitrags und der Verpflegungspauschale befreit.

Der Kreis Gütersloh hatte beschlossen, die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch ab März wieder im vollen Umfang zu erheben. Daran wollte sich die Gemeinde Herzebrock-Clarholz auch diesmal wieder orientieren.

Anlässlich der Ankündigung der Gemeinde, die Beiträge und die Verpflegungspauschale wieder einzuziehen, haben sich mehrere Eltern kritisch an die Verwaltung gewandt. Aufgrund der Corona-Pandemie nutzten viele Kinder das Angebot der OGGS selten oder gar nicht. Dementsprechend bekämen diese Kinder auch kein Essen. Die Einziehung des Essensgeldes sei demnach nicht richtig.

„Auf diese berechtigte Kritik haben wir umgehend reagiert und dem Rat vorgeschlagen, künftig nur das wirklich in Anspruch genommene Essen einzeln abzurechnen und nicht die übliche Pauschale von 58 Euro pro Monat“, sagt Bürgermeister Marco Diethelm. „Der Rat trägt dies voller Verständnis mit“, freut sich Diethelm.

Dieses Verfahren wurde einstimmig beschlossen und gilt rückwirkend ab März solange bis der Regelbetrieb in der OGGS wiederaufgenommen wird. Die Abrechnung erfolgt bis maximal zur Höhe der vollen Pauschale. Der Beschluss betrifft nicht die Randstundenbetreuung, die durch die Volkshochschule Reckenberg-Ems, beziehungsweise vom Förderverein der Wilbrandschule angeboten wird.

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