Infos zur Bundesnotbremse

Infos zur Bundesnotbremse

**Die Gemeindeverwaltung informiert über die Bundesnotbremse. **

Nachdem der Bundestag die "**Bundesnotbremse"**am 21. April beschlossen hat, ist sie am 22. April ebenfalls durch den Bundesrat beschlossen worden. Die dort genannten Maßnahmen treten am 24. April um 0 Uhr in Kraft.

Die dafür notwendigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind im Bundesgesetzblatt (hier erhältlich) veröffentlicht worden.

Vereinfacht dargestellt gelten ab dem 24. April deutschlandweit die im obenstehenden Bild (Quelle: Bundesregierung.de) aufgeführten Maßnahmen. Dies ist nur eine vereinfachte Darstellung. Im Rahmen der Bundesregierung sind weitere Regelungen getroffen worden, die unbedingt beachtet werden müssen. Diese Regelungen können dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text entnommen werden.

Maßgeblich für die Einstufung ist der Inzidenzwert des gesamten Kreises Gütersloh, nicht alleine der der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese hier veröffentlichen.

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