Online Terminreservierung für vorerkrankte Personen

Online Terminreservierung für vorerkrankte Personen

Wie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) heute mitteilte, können sich Personen mit Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 ab Freitag, 30. April, über die KVWL einen Impftermin im Impfzentrum des Kreises Gütersloh reservieren. Die Buchung erfolgt entweder über das Online-Portal unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02.

Wer das Angebot nutzt und sich aufgrund seiner Vorerkrankungen einen Impftermin reserviert, muss die Impfberechtigung mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Dieses muss am Tag der Impfung beim Impfzentrum vorgezeigt werden. Wer diese Bescheinigung nicht nachweisen kann, kann nicht geimpft werden.

Das Impf-Angebot richtet sich an folgende unter § 3 Absatz 2 der Impf-Verordnung genannten Personen:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere De-pression,
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Darüber hinaus können unverändert Bürgerinnen und Bürger, die 1951 oder früher geboren sind, weiterhin Termine für eine Impfung im Impfzentrum über das Buchungsportal der KVWL ausmachen.

Die Anmeldung zur Impfaktion für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen endet am Freitag, 30. April, um 24 Uhr. Bis Mitternacht können noch Anträge an das Impfzentrum des Kreises Gütersloh an attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de übermittelt werden. Anträge für ihre Kontaktpersonen können aktuell nur Schwangere, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und über 70 Jahre alt sowie pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung stellen. Alle Anträge, die erst am 1. Mai eingehen, können nicht mehr berücksichtigt und bearbeitet werden.

Impfungens von Kontaktpersonen: Anträge können bis Freitag gestellt werden.

„Wir freuen uns über die rund 5.000 Anträge, die bei uns eingegangen sind“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Es ist schön zu sehen, dass so viele Personen impfwillig sind.“ In den kommenden Tagen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums die eingegangenen Anträge auf Impfung von Kontaktpersonen. Es wird einige Tage in Anspruch nehmen bis die Antragsteller eine telefonische Rückmeldung vom Impfzentrum erhalten. Beim Kreis waren zahlreiche Anrufe eingegangen: Viele, die sich über die E-Mailadresse angemeldet hatten, fragten nach, warum sie noch nicht kontaktiert worden sind. Riepe: „Jeder, der berechtigterweise einen Antrag gestellt hat, erhält auch einen Anruf von uns und einen Termin.“ Eine automatische Antwort bestätigt den Eingang des Antrages, weitere E-Mails müssen nicht geschickt werden.

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